Hohe Bußgelder sind möglich

St. Wendel. Die Referentin Judith Gräßer (Foto: SZ) von der Deutschen Rentenversicherung gab einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen. Die Künstlersozialkasse besteht seit 1983. Sie bezieht die selbstständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung mit ein

St. Wendel. Die Referentin Judith Gräßer (Foto: SZ) von der Deutschen Rentenversicherung gab einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen. Die Künstlersozialkasse besteht seit 1983. Sie bezieht die selbstständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung mit ein. Seither muss jedes Unternehmen, welches regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten vergibt, auf die Entgelte eine zusätzliche Abgabe von 3,8 Prozent an die Künstlersozialkasse leisten. Alle im Laufe eines Jahres an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte, inclusive Nebenkosten, müssen vom Unternehmen aufgezeichnet und bis zum 31. März des Folgejahres an die Künstlersozialkasse gemeldet werden. "Es gibt viel mehr Künstler, als Sie denken", stellte Gräßer fest, "schon wenn Sie regelmäßig Ihre Web-Site gestalten lassen, sich Ihre Visitenkarten, Einladungskarten oder Verpackungen entwerfen lassen oder Künstler für das Betriebsfest engagieren, sind Sie zu Zahlungen an die Künstlersozialkasse verpflichtet". Unternehmen, die mit selbstständigen Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten, müssen sich selbst bei der Künstlersozialkasse melden. Seit Juli 2007 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Prüfung der Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen, übernommen. Die DRV prüft die Unternehmen auch hinsichtlich der übrigen Sozialversicherungszweige. So wird der Kreis der geprüften Unternehmen erheblich ausgeweitet. Künftig können höhere Bußgelder von bis zu 50000 Euro erhoben werden, wenn ein Unternehmen seiner Melde- und Abgabepflicht nicht nachkommt. Unternehmen, die sich erstmals bei der Künstlersozialkasse melden und seit längerem aktiv sind, müssen rückwirkend für einen Zeitraum von fünf Jahren die Abgaben zahlen. red

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