Saarbrücken Hoffnung auf Wildtier-Verbot in Zirkussen gestorben

Saarbrücken · Die Bundesregierung sieht derzeit keine rechtliche Möglichkeit. In Saarbrücken ist zudem ein neuer Ansatz gescheitert.

 Ein Löwe liegt in einem Gittergehege im Gewerbegebiet in Blieskastel. (Symbolbild)

Ein Löwe liegt in einem Gittergehege im Gewerbegebiet in Blieskastel. (Symbolbild)

Foto: dpa/Katja Sponholz

Die Chancen von Tierschützern, Auftritte von Zirkussen mit Elefanten, Löwen oder Bären verhindern zu können, tendieren mittlerweile gegen null. Die neue Bundesregierung sieht derzeit keine Chance für ein Wildtierverbot. Zudem ist ein neuer Ansatz auf kommunaler Ebene, Zirkusse mit Hinweis auf die Gefahr durch ausbrechende Tiere verhindern zu können, juristisch nicht zulässig.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium räumte auf SZ-Anfrage ein, dass die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben aufgrund der häufigen Ortswechsel und Transporte eine besondere Herausforderung darstelle. Dafür habe man in den vergangenen Jahren verschiedene Initiativen ergriffen wie die Herausgabe der Zirkusleitlinien, den Erlass der Zirkusregisterverordnung und die Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren.

Für ein Wildtierbot in Zirkussen sieht das Ministerium aber derzeit keine Handhabe. „Der Einführung eines Verbotes des Zurschaustellens von Tieren an wechselnden Orten sind aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Zirkusbetreiber verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt“, sagte eine Sprecherin. „Bislang konnte nicht belegt werden, dass diese Voraussetzungen zur Rechtfertigung der mit einem Haltungsverbot einhergehenden Grundrechtseingriffe vorliegen.“ Das Ministerium werde die Situation von Wildtieren in Zirkussen in Zusammenarbeit mit den Ländern aber weiter beobachten und „bei neuen Erkenntnissen weitergehende Maßnahmen prüfen“.

Neue Erkenntnisse sind auf absehbare Zeit freilich nicht zu erwarten. Die Bundesländer drängen seit Jahren auf ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen und haben die Bundesregierung via Bundesrat wiederholt aufgefordert, ein solches Verbot zu erlassen. Die Länder haben aber keine eigene Handhabe.

Auch den Kommunen sind die Hände gebunden. Zwar hatten deutsche Städte mit Verweis auf den Tierschutz verschiedentlich versucht, Zirkus-Auftritte zu verhindern, doch die Gerichte entschieden zugunsten der Zirkusbetreiber. Daher hatten es FDP und Grüne im Saarbrücker Stadtrat mit einem neuen Ansatz versucht: Sie wollten, dass die Stadt Zirkussen mit Wildtieren keine städtischen Flächen mehr zur Verfügung stellt – wegen der Gefahr, dass Tiere aus ihren Käfigen ausbrechen könnten. Wildtiere könnten aufgrund von Größe, Gewicht, Kraft, Beißkraft oder Schnelligkeit „zu einer Gefahr für Personen oder Sachen in- oder außerhalb der Einrichtung werden“, schrieben die Grünen.

Allerdings ist auch dies nicht möglich, wie eine juristische Prüfung der Saarbrücker Stadtverwaltung ergab. Die Anträge von Grünen und FDP kamen gar nicht erst auf die Tagesordnung des Stadtrates, weil die Stadtverwaltung sie für unzulässig hält. „Es bleibt bei der bisherigen Rechtsposition. Eine Gemeinde hat keine Kompetenz für Auftrittsverbote von Zirkusbetrieben mit Wildtieren“, schrieb Rechtsdezernent Jürgen Wohlfahrth den Fraktionen am 23. März. Er berief sich auf eine Stellungnahme des Deutschen Städtetages, der zu dem Ergebnis kam: „Soweit zur Begründung von Wildtierverboten auf gefahrenabwehrrechtliche Aspekte eingegangen wird, können wir dem nicht zustimmen. Voraussetzung wäre, dass der Zirkus mit Wildtieren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde. Davon kann auch vor dem Hintergrund vereinzelter Ausbrüche von Zirkustieren nicht ausgegangen werden.“

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