Schutz für Whistleblower Höchstes Gericht Luxemburgs hebt „Luxleaks“-Urteil auf

Luxemburg · Luxemburger Justiz hat entschieden: Wer als Whistleblower wichtige Informationen veröffentlicht, darf nicht kriminalisiert werden.

In der „LuxLeaks“-Affäre um Enthüllungen über dubiose Steuerpraktiken internationaler Konzerne in Luxemburg hat das höchste Gericht des Landes das Urteil gegen den Informanten Antoine Deltour gekippt. Es hob die Bewährungsstrafe gegen Deltour gestern auf und verwies den Fall zurück an das Berufungsgericht. Eine geringere Strafe für den Mitangeklagten Raphaël Halet hielt das Kassationsgericht dagegen aufrecht.

Deltour war 2017 in einem Berufungsverfahren zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Strafe verurteilt worden, sein Kollege Halet zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) wurden für schuldig befunden, zehntausende vertrauliche Dokumente ihrer Firma entwendet und an ihren Landsmann, den französischen Journalisten Edouard Perrin, weitergegeben zu haben. Die fast 30 000 Dokumente enthüllten, wie Luxemburg Großkonzernen wie Apple, Ikea und Pepsi bei der Vermeidung von Steuerzahlungen in Milliardenhöhe half.

Deltour und Halet hatten gegen das Urteil des Berufungsgerichts Revision eingelegt. Deltour sprach nach dem Urteil des Kassationsgerichts gestern von einem „Sieg“. Sein Anwalt William Bourdon sagte, erstmals sei die „oberste Gerichtsbarkeit eines europäischen Landes der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten von Whistleblowern gefolgt“.

Der Grünen-Europaabgeordnete und Prozessbeobachter Sven Giegold begrüßte die Aufhebung des Urteils gegen Deltour. Es gebe „keine halben Whistleblower“, wie das vorige Urteil nahegelegt habe. „Mutigen Menschen“ wie Deltour und Halet sei zu verdanken, dass Skandale wie LuxLeaks, die Panama Papers und die Paradise Papers ans Licht gekommen seien. Die beiden Whistleblower hätten illegale Steuerpraktiken öffentlich gemacht und dürften dafür nicht kriminalisiert und bestraft werden. Unverständlich sei, warum das Gericht dagegen das Urteil gegen Halet weiter gelten lasse und nicht ebenfalls aufhebe.

Wie Giegold forderte auch die Antikorruptionsorganisation Transparency International eine europäische Gesetzesinitiative für den verbindlichen Schutz von Whistleblowern in der Europäischen Union und in jedem EU-Land.

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