Heute: Information über Lebensmittelrecht für Vereine

Saarbrücken. Die Veranstalter von Vereinsfesten müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen, dass einwandfreie Speisen und Getränke verkauft und die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Kenntnis und die Einhaltung der aktuell gültigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind deshalb für sie besonders wichtig

Saarbrücken. Die Veranstalter von Vereinsfesten müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen, dass einwandfreie Speisen und Getränke verkauft und die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Kenntnis und die Einhaltung der aktuell gültigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind deshalb für sie besonders wichtig. Am heutigen Montag bietet die Ehrenamtbörse im Regionalverband Saarbrücken eine Informationsveranstaltung für Vereine und Veranstalter an. Erklärt werden die Rahmenbedingungen, die beim Verkauf von Lebensmitteln bei öffentlichen Veranstaltungen eingehalten werden müssen. Worauf muss ich achten? Was darf ich? Diese Fragen beantwortet Hygieneinspekteur Stefan Hell, ein Fachmann der Abteilung Gesundheitsschutz des Gesundheitsamtes. Die Veranstaltung ist heute ab 18 Uhr im Medienraum des Gesundheitsamtes, Stengelstraße 10. Der Medienraum ist im Erdgeschoss. redWeiter Auskünfte bei der Ehrenamtbörse, Tel. (06 81) 506-53 47, oder unter E-Mail-Adresse: marianne.hurth@rvsbr.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort