Hausbesitzerverein warnt vor Abfindung

Merchweiler/Heusweiler · Um Bergbauschäden und Grubenwasser-Anstieg geht es bei einem Info-Abend am Freitag ab 18 Uhr in der Kulturhalle in Heusweiler.

Geld nehmen und endgültig auf Ansprüche gegenüber dem RAG-Konzern verzichten? Diese Frage treibt manchen Hausbesitzer um, denkt er an Bergbauschäden und die möglichen Folgen des geplanten Grubenwasser-Anstiegs. Aufklären, Unsicherheit nehmen und Hilfestellung geben - das war das Ziel einer Infoveranstaltung des Haus- und Grundbesitzervereins (HGV) Saarland Mitte kürzlich in Merchweiler. Am Freitag, 17. März, ab 18 Uhr gibt es dieses Angebot auch in der Kulturhalle am Markt in Heusweiler.

Mit Sorge beobachte der Verein die Strategie der RAG, die Berggeschädigten mit Schlussregulierungen abfinden zu wollen, stellt HGV-Geschäftsführerin Anna Maria Schlaucher fest. Die RAG baue zudem Druck auf für eine schnelle Schlussregulierung und mahne mit Verjährungsfristen. Eine Schlussregulierung sei in der Regel jedoch das endgültige Aus für weitere Schadensersatzansprüche wegen Schäden, die auch noch Jahrzehnte nach Ende des Abbaus auftreten könnten. Kaum einer der Geschädigten könne beurteilen, mit welchen Risiken eine Schlussregulierung für ihn verbunden sei, gerade mit Blick auf das Auftreten künftiger Schäden infolge des Grubenwasser-Anstiegs. Die Juristin empfiehlt: Schäden regulieren lassen, aber sich nicht auf eine Schlussregulierung einlassen. In Schadensdokumentation investieren, sich gut vorbereiten auf Verhandlungen mit der RAG: "Das ist für den Moment der schwierigere Weg, weil man sich kümmern muss, aber es ist der sicherere Weg."

Zum Hintergrund: Das Wasserhaltungskonzept der RAG sieht die schrittweise Anhebung des Grubenwassers vor. Derzeit halten Pumpen in den stillgelegten Schächten einen niedrigen Pegel. In einem ersten Schritt soll das Grubenwasser auf 320 Meter unter Null steigen, in einem zweiten Schritt bei 190 Metern über Null von selbst in die Saar fließen. Bislang genehmigt ist lediglich eine Teilflutung auf 400 Meter unter Null. Die Prüfung läuft. Dazu gehört auch eine Umweltverträglichkeitsstudie.

Auf Einladung des HGV sprach Bauingenieur Andreas Mollinga, Sachverständiger für Bergschäden, zur Beweissicherung im Schadensfall. Die Qualität der Schadensdokumentation sei entscheidend fürs Verfahren und Verhandlungen mit der RAG. Aus seiner Arbeit im Ruhrgebiet bringe er Erfahrung zum Grubenwasser-Anstieg mit: "Es wird Bergschäden geben." Um Hebungen nachweisen zu können, rät der Experte, Messbolzen am Haus anschließen zu lassen.

"Wer setzt die Messbolzen ein?", war dann auch die erste Frage aus der Zuhörerschaft. "Der Hausbesitzer muss ein Ingenieurbüro beauftragen, sein Haus einzumessen", informierte Schlaucher. Und er müsse die Kosten selbst tragen ("400 bis 500 Euro"). "Wie sieht der Stand des Genehmigungsverfahrens zur Flutung aus?", sprach eine Teilnehmerin die aktuelle politische Diskussion an. "Ich bin mir recht sicher", so Schlaucher, "dass in einem bis anderthalb Jahren die Genehmigung kommt."

"Wie sieht es bei Vererben oder Verkaufen der Immobilie aus?", lautete eine weitere Nachfrage. "Eine Schlussregulierung bindet auch den Erben", so Schlaucher. Menschlich verständlich sei es, wenn ein alter Mensch sich sagt: Ich nehme das Geld und mache mir keine Gedanken mehr. Aber die Kinder verlören ihren Anspruch. "Eine Schlussregulierung bindet nicht den Käufer, wenn nach dem Kauf neue Schäden auftreten", so Schlaucher weiter. Es sei denn, die Abfindungsklausel werde ins Grundbuch eingetragen. Aber dann werde es sicher schwer, einen Käufer zu finden.

Zum Thema:

Haus- und Grundbesitzerverein Der Haus- und Grundbesitzer-verein Saarland Mitte hat sich 1983 als Vereinigung der Bergbaugeschädigten gegründet und hat landesweit Mitglieder. Weitere Infos im Internet: www.hgv-saarland-mitte.de

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