Hasentalbrücke: Nun ein Fall für Juristen

Neunkirchen · Ob die Sperrung des Fußgängerüberwegs über die A 8 Bestand hat, müssen vermutlich die Verwaltungsrichter entscheiden. Ein Rechtsanwalt will für die Bürgerinitiative, die für die Wiederöffnung kämpft, Klage einreichen, das Ganze könnte sich aber ein weiteres Jahr hinziehen.

"Wir haben alle Register gezogen, um eine politische Lösung herbeizuführen", so die Überzeugung von Georg Jung, maßgeblicher Initiator der Bürgerinitiative "Die Hasentalbrücke wieder passierbar machen". Bei der jüngsten Zusammenkunft der Initiative im Hotel zum Ellenfeld beschäftigten sich die 15 Anwesenden nun mit juristischen Registern. Der zu Rat gezogene Verwaltungsrechtspezialist und Rechtsanwalt Hans Georg Warken aus Püttlingen stimmte die Interessengemeinschaft auf den Klageweg ein. Ob dieser ausreichend aussichtsreich ist - bei einer verlorenen Klage müsste man immerhin ungefähr 7000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten abschreiben - will Warken nach vertieftem Aktenstudium etwa Mitte Oktober mitteilen.

Weil eine solche Klage nur von Einzelpersonen eingereicht werden kann, erklärten sich vorab zwei Mitglieder der Bürgerinitiative zu diesem Schritt bereit. Aber auch dann wäre die seit fast einem Jahr geschlossene Fußgängerbrücke über die A 8 voraussichtlich auch im nächsten Sommer noch gesperrt: Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Saarlouis dürfte rund ein Jahr auf sich warten lassen. "Ich wusste, dass wir einen langen Atem brauchen", merkte Georg Jung hierzu an. "Aber, dass wir einen so langen brauche, hätte ich nicht geglaubt."

Die Hasentalbrücke ist bekanntlich gesperrt, weil ein Krimineller vermutlich zwischen März und September 2012 drei Mordanschläge mittels Gullydeckel-Würfen von der Brücke verübt hatte. Zum Glück kam es nur zu Sachschäden. Die Wiederöffnung der Brücke, die den Betroffenen für die Naherholung wichtig ist, unter Sicherheitsauflagen scheiterte bislang: Weder Innenministerium noch Stadt Neunkirchen wollen oder können die Verantwortung übernehmen, die Polizei hat offenbar auch noch kein detailliertes Konzept vorgelegt.

Nun müsse das Gericht die moralische Verantwortung abdecken, sagte Warken, was den zum Handeln Aufgeforderten sicher nicht unrecht sei. Davon abgesehen sieht Warken "eindeutig das Land" als Träger der Straßenbaulast in der Pflicht. Der Träger sei schadenersatzpflichtig, wobei, so schränkte der Jurist ein, ein Gullydeckelwurf "keine typische vom Baulastträger abzuwendende Gefahr" sei. Der Weg über die Hasentalbrücke stehe aber dem Gemeingebrauch offen und sei nicht entwidmet. Nach Warkens Ansicht ist das Land dazu verpflichtet, den Weg zu öffnen, die Stadt Neunkirchen dazu, die dafür nötigen Maßnahmen zu treffen. Das Fazit des Anwalts: "Ich würde beide verklagen!"

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