Haftstrafen im Handgranaten-Prozess

Saarbrücken. Im Prozess um den Handgranaten-Anschlag auf ein Wettbüro im Saarbrücker Stadtteil Burbach hat das Schwurgericht den Angeklagten (35) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte 33-Jährige erhielt vier Jahre und neun Monate. Er hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde fallen gelassen

Saarbrücken. Im Prozess um den Handgranaten-Anschlag auf ein Wettbüro im Saarbrücker Stadtteil Burbach hat das Schwurgericht den Angeklagten (35) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte 33-Jährige erhielt vier Jahre und neun Monate. Er hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde fallen gelassen. Die Verurteilung erfolgte wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.In den frühen Morgenstunden des 29. Mai vergangenen Jahres, explodierte im Eingangsbereich eines Geschäftshauses in der Burbacher Hochstraße eine Handgranate. In dem Anwesen befand sich das Wettbüro eines italienischen Geschäftsmannes. Die Angeklagten sollen gewusst haben, dass der Mann dort schlief. Aber an dem Tag übernachtete er entgegen seiner Gewohnheit nicht im vorderen Bereich sondern in einem Hinterzimmer. Das rettete ihm wahrscheinlich das Leben. Er kam völlig unverletzt davon. Die Handgranate richtete Sachschaden in der Größenordnung von 50 000 Euro an. Der Eingangsbereich war komplett zerstört. Durch herumfliegende Objekte entstand Sachschaden an benachbarten Gebäuden und an parkenden Fahrzeugen. Bei der Handgranate handelte es sich um den Typ M75 jugoslawischer Bauart. Bei der Detonation werden bis zu 3000 Stahlkugeln freigesetzt. In einem Umkreis bis zu 35 Metern können schwere bis tödliche Verletzungen entstehen.

Der ältere Angeklagte wurde bereits wenige Tage nach der Tat festgenommen. Eine Sonderkommission "Wette" der Kriminalpolizei hatte in seiner Wohnung Beweismaterial gefunden. Experten des Bundeskriminalamtes konnten am Abzugsring der Handgranate seinen genetischen Fingerabdruck feststellen. Der zweite Angeklagte wurde erst im November vergangenen Jahres verhaftet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, einer der Verteidiger hat bereits Revision angekündigt.

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