Haftstrafe für Scheren-Räuber

Saarbrücken/Neunkirchen. Das Landgericht hat gestern einen drogenabhängigen Mann wegen schweren Raubes, räuberischer Erpressung und Diebstahls zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem soll der Mann, der aus dem Landkreis Neunkirchen stammt, in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden

Saarbrücken/Neunkirchen. Das Landgericht hat gestern einen drogenabhängigen Mann wegen schweren Raubes, räuberischer Erpressung und Diebstahls zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem soll der Mann, der aus dem Landkreis Neunkirchen stammt, in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.Laut Anklage betrat der Mann im Oktober 2008 eine Buchbinderei in der Neunkircher Innenstadt. Er gab vor, etwas kaufen zu wollen und verwickelte die Inhaberin in ein Gespräch. Plötzlich griff er nach einer Schere, hielt sie der Frau an den Hals und verlangte Geld. Die Frau trat dem Räuber jedoch ans Schienbein und floh aus dem Geschäft. Der Täter stahl eine Pinzette, eine Schere und möglicherweise einen kleinen Hammer.

Etwa eine halbe Stunde später soll es in einem Park in der Nähe der Post zu einer weiteren Tat gekommen sein. Dort soll der Angeklagte einem Mann mit einem kleinen Hammer ins Gesicht geschlagen und ihm sein Handy weggenommen haben. Ob der Mann wirklich mit dem Hammer geschlagen wurde, konnte nicht bewiesen werden. Zweimal war er trotz Ladung als Zeuge nicht vor Gericht erschienen.

Der Angeklagte hat zahlreiche Vorstrafen, bei den meisten Taten waren Alkohol oder Drogen im Spiel. Zuletzt war er wegen Diebstahls von Waren im Wert von knapp drei Euro zu vierzig Tagen Haft verurteilt worden. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass bei dem Täter Wiederholungsgefahr besteht. Deshalb soll er sich einer Langzeittherapie von rund zwei Jahren unterziehen. jht

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort