Haftstrafe für 19-Jährigen wegen Messerstecherei auf Weihnachtsfeier

Saarbrücken. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen hat das Landgericht am Freitag einen jungen Mann zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Einen Teil der Strafe wird der 19-Jährige, der im Gefängnis seinen Hauptschulabschluss machen will, in einer Entziehungsanstalt für Alkoholkranke verbringen

Saarbrücken. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen hat das Landgericht am Freitag einen jungen Mann zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Einen Teil der Strafe wird der 19-Jährige, der im Gefängnis seinen Hauptschulabschluss machen will, in einer Entziehungsanstalt für Alkoholkranke verbringen. Der wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Bedrohung vorbestrafte Angeklagte hatte am ersten Weihnachtstag 2010 bei einer Feier mit einem Küchenmesser auf zwei Bekannte eingestochen. Einer der Männer wurde lebensbedrohlich verletzt.Wie genau es zu der blutigen Auseinandersetzung bei der Weihnachtsfeier im kleinen Kreis gekommen ist, blieb in dem dreitägigen Prozess unklar. Der Angeklagte verwies vor Gericht auf Erinnerungslücken. Klar ist, dass er und ein etwa gleich altes Paar an jenem Tag gegen 14 Uhr einen Bekannten (61) in Blieskastel besuchten. Die drei Männer betranken sich anschließend. Am Ende dürften sie etwa zwei Flaschen Glühwein, eine Flasche Wodka und zehn Liter Bier intus gehabt haben. Während der 61-Jährige Wohnungsinhaber auf dem Sofa saß und Fernsehen schaute, gerieten gegen 21.30 Uhr der Angeklagte und sein Bekannter auf dem Weg zur Toilette aneinander. Der 19-Jährige holte daraufhin ein Küchenmesser und stach auf seinen Bekannten ein. Dieser erlitt Stich- und Schnittverletzungen am Hals. Als dessen Freundin dazwischen ging, griff der 19-Jährige unvermittelt den ahnungslosen 61-Jährigen auf dem Sofa an. Der Wohnungsinhaber bekam mehrere Messerstiche in Bauch und Oberkörper. Die Opfer flüchteten nach draußen, verfolgt von dem Angeklagten mit dem Küchenmesser. Als die herbeigerufene Polizei eintraf, ließ der Angeklagte das Messer fallen. Er wurde festgenommen. wi

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