Grünschnitt darf nur mit Berechtigungsschein abgegeben werden

Neunkirchen. Zur Nutzung des kommunalen Grünschnittannahmeplatzes müssen die aktuellen Anlieferberechtigungen für das Jahr 2013 (rosa) mitgeführt werden. Die Mitarbeiter vor Ort sind angewiesen, Anlieferer ohne aktuelle Anlieferberechtigung abzuweisen, teilt die Stadtpressestelle mit

Neunkirchen. Zur Nutzung des kommunalen Grünschnittannahmeplatzes müssen die aktuellen Anlieferberechtigungen für das Jahr 2013 (rosa) mitgeführt werden. Die Mitarbeiter vor Ort sind angewiesen, Anlieferer ohne aktuelle Anlieferberechtigung abzuweisen, teilt die Stadtpressestelle mit. Zudem wird darauf hingewiesen, dass auf dem kommunalen Grünschnittannahmeplatz ausschließlich Grünschnitt und Gartenabfälle organischer Art entsorgt werden können. Mineralische Abfälle wie zum Beispiel manche Blumenerde gehören auf die Bauschuttdeponie und dürfen am kommunalen Grünschnittannahmeplatz nicht angenommen werden. redÖffnungszeiten noch bis 31. März: mittwochs und freitags von 13 bis 16 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr. Letzter Einlass ist zehn Minuten vor Schließung.

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