Greimerather wollen juristisch gegen Windpark vorgehen

Losheim/Greimerath. Der Losheimer Gemeinderat hat am Donnerstag zwar den Bebauungsplan für den umstrittenen Windpark auf dem Judenkopf mit großer Mehrheit gebilligt. Das Ja des Rates bedeutet aber nun nicht, dass die Bürger im rheinland-pfälzischen Grenzort Greimerath, die sich vehement gegen den Windpark in der Nähe ihres Dorfes wehren, ihren Widerstand dagegen aufgeben würden

Losheim/Greimerath. Der Losheimer Gemeinderat hat am Donnerstag zwar den Bebauungsplan für den umstrittenen Windpark auf dem Judenkopf mit großer Mehrheit gebilligt. Das Ja des Rates bedeutet aber nun nicht, dass die Bürger im rheinland-pfälzischen Grenzort Greimerath, die sich vehement gegen den Windpark in der Nähe ihres Dorfes wehren, ihren Widerstand dagegen aufgeben würden. Das machte unmittelbar nach der Ratssitzung Bernhard Schmitt, zweiter Vorsitzender der neu gegründeten Bürgerinitiative Pro Natur Hochwald, die gegen den Windpark kämpft, deutlich. Nach seinen Worten werde die BI sowohl im nun anstehenden Baugenehmigungsverfahren, das über das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) läuft, als auch bei dem Beschluss des Gemeinderates zum Bebauungsplan über juristische Schritte nachdenken. So denke die BI über eine Normenkontrollklage gegen das am Donnerstag durch den Beschluss des Rates abgeschlossene Bebauungsplanverfahren nach. Ihr Vorwurf: Der Ort, der von dem geplanten fünf Windrädern am massivsten betroffen ist, sei im Zuge des Planungsverfahrens nicht angemessen angehört worden. Auch könne die BI sich vorstellen, die anstehenden Rodungsarbeiten für den Windpark über den Wege der einstweiligen Verfügung zu verzögern. Allerdings sind diese Arbeiten, wie Schmitt am Wochenende mitteilte, direkt am Tag nach der Ratssitzung bereits angelaufen - für ihn ein "politischer Skandal ersten Ranges". Denn: "Auf jeden Fall verkürzt der fortgesetzte Zeitdruck, der seitens Losheim und der Investoren aufgebaut wird, die Greimerather Bürger wie auch die Gemeinde in ihren juristischen Prüfungs- und Widerspruchsmöglichkeiten." cbe

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