Polizei GdP und BDK für freie Heilfürsorge

Saarbrücken · Land soll Krankheitskosten für Polizisten in vollem Umfang übernehmen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordern, dass das Saarland die vollen Krankheitskosten für seine Polizeibeamten übernimmt. Bei der sogenannten freien Heilfürsorge, die es bei der Bundeswehr und in mehreren Bundesländern auch für Polizisten gibt, handelt es sich um eine spezielle Art der Fürsorge, die weder zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Sie kommt Berufsgruppen zugute, deren Arbeit als besonders gefährlich gilt.

Die freie Heilfürsorge werde derzeit in mehreren Bundesländern eingeführt, so GdP-Landeschef David Maaß. Steigende Gewalt sowie eine schlechte Besoldung sollten für die Landesregierung Gründe genug sein, ihren Polizeibeamten die freie Heilfürsorge als Wahlmöglichkeit zu bieten. Bei knapp 2500 Polizeibeamten seien die Kosten überschaubar.

Bisher erhalten die Beamten eine Beihilfe für Arzt- und Behandlungskosten, die aber je nach Besoldungsgruppe um eine Selbstbeteiligung (Kostendämpfungspauschale) gekürzt wird. Der BDK strebt einen Musterprozess gegen die Kostendämpfungspauschale an.

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