Geschädigte aus Bergbau-Beben können Ausgleich beantragen

Lebach-Falscheid. Die Interessengemeinschaft Falscheid und Umgebung (Igab) erinnert die Geschädigten aus den Bergbau-Beben daran, ihre Ansprüche auf Wertausgleich zu stellen. Die von der Regierung eingesetzte Schlichtungsstelle hat in drei Musterverfahren den Hauseigentümern Recht gegeben

Lebach-Falscheid. Die Interessengemeinschaft Falscheid und Umgebung (Igab) erinnert die Geschädigten aus den Bergbau-Beben daran, ihre Ansprüche auf Wertausgleich zu stellen. Die von der Regierung eingesetzte Schlichtungsstelle hat in drei Musterverfahren den Hauseigentümern Recht gegeben. Das Bergbau-Unternehmen muss Ausgleich für Wertverlust von Häusern bei schweren bergbaubedingten Erschütterungen zahlen (wir berichteten).Wie der Lebacher Rechtsanwalt Rolf Friedrichs mitteilt, wurde in drei Fällen eine Entschädigung zwischen 1800 und 5000 Euro zugesprochen. Geschädigte können sich informieren: Der Termin ist am Donnerstag, 20. Oktober, um 19 Uhr, im Kulturzentrum Eidenborn mit sachkundigen Informationen von Friedrichs, der die Musterverfahren vor der Schlichtungsstelle betreut hat. red/ab

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