Gericht: Verletzung bei Firmen-Fußball ist Dienstunfall

Trier. Wer sich bei einem Firmen-Fußballturnier verletzt, kann dies als Dienstunfall geltend machen. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier nach der Klage eines Postbeamten. Der Paketzusteller hatte sich bei einem Fußballspiel des "FC Deutsche Post" im Mai 2010 einen Bänderriss an der Schulter zugezogen

Trier. Wer sich bei einem Firmen-Fußballturnier verletzt, kann dies als Dienstunfall geltend machen. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier nach der Klage eines Postbeamten. Der Paketzusteller hatte sich bei einem Fußballspiel des "FC Deutsche Post" im Mai 2010 einen Bänderriss an der Schulter zugezogen. Die Bundesrepublik hatte den Antrag des 42-jährigen Beamten auf Anerkennung als Dienstunfall jedoch erst einmal abgelehnt. Zu Unrecht, entschieden die Trierer Verwaltungsrichter (Az.: 1 K 283/11.TR). Das Spiel sei von der Post bezahlt worden und zur Motivation der Mitarbeiter angelegt gewesen. Daher seien die Teilnahme und der erlittene Unfall "dem dienstlichen und nicht dem privaten Lebensbereich des Beamten zuzurechnen". dpa

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