Gericht: Stadt tut genug gegen Sportlärm von der Anlage Kieselhumes

Saarbrücken. Eine Nachbarin der Sportanlage Kieselhumes hat vor dem Verwaltungsgericht einen Prozess gegen die Landeshauptstadt verloren. Die Frau hatte von der Stadtverwaltung Vorkehrungen verlangt, damit bei Sportbetrieb auf der Anlage die Lärmhöchstwerte nicht überschritten werden

Saarbrücken. Eine Nachbarin der Sportanlage Kieselhumes hat vor dem Verwaltungsgericht einen Prozess gegen die Landeshauptstadt verloren. Die Frau hatte von der Stadtverwaltung Vorkehrungen verlangt, damit bei Sportbetrieb auf der Anlage die Lärmhöchstwerte nicht überschritten werden. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte festgestellt, dass Fanfaren, Böller und Startpistolen unzulässig hohe Spitzenpegel verursachten.Deshalb hat die Stadt inzwischen den Nutzern der Anlage Druckluftfanfaren, Feuerwerkskörper sowie Neun-Millimeter-Starterpistolen untersagt. Zudem hat der Stadtrat eine Satzung für die Anlage Kieselhumes erlassen.

Sie droht jedem Bußgeld an, der Krachmacher auf der Anlage verwendet. Überdies hatte ein Vertreter der Stadt in der mündlichen Verhandlung erklärt, die Pegelbegrenzer der Lautsprecher seien neu eingestellt, und es seien nur noch zwei zur Tribüne ausgerichtete Lautsprecher in Betrieb.

Diese Maßnahmen hält das Gericht für ausreichend. red

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