Gericht sieht bei Opfer einer Vergewaltigung eine Mitschuld

Saarbrücken. Trinkt ein Vergewaltigungsopfer vor der Tat Alkohol mit seinem Peiniger, kann das Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben. Das geht aus einem in der Fachzeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor

Saarbrücken. Trinkt ein Vergewaltigungsopfer vor der Tat Alkohol mit seinem Peiniger, kann das Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben. Das geht aus einem in der Fachzeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Denn bei der Höhe des Schmerzensgeldes dürfe nicht außer Betracht bleiben, wenn sich eine Frau aus freier Entscheidung in eine für sie erkennbar verfängliche Situation begeben habe, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil (Az.: 4 U 392/07-130). Das Gericht hob damit ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken auf. Das Landgericht hatte einer Frau nach einer Vergewaltigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 30 000 Euro zugesprochen. Das OLG reduzierte den Betrag um 5000 Euro. dpa

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