Gericht lehnt Prozess gegen Grünen-Vizechef Klaus Borger ab

Saarbrücken. Die Anklage wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung gegen Klaus Borger, Vizechef der Saar-Grünen, wird nicht vor Gericht verhandelt. Eine Strafrichterin am Saarbrücker Amtsgericht hat die Eröffnung des Prozesses gegen Borger, der Vorsitzender des ökologischen Jagdverbandes ist, abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen Beschwerde einlegen

Saarbrücken. Die Anklage wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung gegen Klaus Borger, Vizechef der Saar-Grünen, wird nicht vor Gericht verhandelt. Eine Strafrichterin am Saarbrücker Amtsgericht hat die Eröffnung des Prozesses gegen Borger, der Vorsitzender des ökologischen Jagdverbandes ist, abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen Beschwerde einlegen. Die Anklage warf Borger vor, er habe versucht, mit einem angeblichen Zuwendungsbescheid des Umweltministeriums und einer fingierten Empfangsbestätigung 690 Euro Zuschuss für den Verband zu erhalten.Die Richterin sieht den Straftatbestand der Urkundenfälschung "nicht gegeben". Borger habe nicht mit der Absicht gehandelt, "sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern". Folglich könne nicht von versuchtem Betrug ausgegangen werden. Borger sei vielmehr vom Ministerium mitgeteilt worden, dass sich aus Mitgliederzahlen seines Verbandes ein Anteil an der Jagdabgabe in Höhe von 690 Euro errechne. Das Umweltministerium hatte die Strafanzeige gegen Borger erstattet. Grünen-Chef Hubert Ulrich warf daraufhin Minister Stefan Mörsdorf vor, sich der Justiz zu bedienen, um einen seiner "schärfsten Kritiker mundtot zu machen". mju

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