Prozess gegen OB Schneidewind Gericht lehnt Antrag wegen Befangenheit des Gutachters ab

Saarbrücken/Homburg · Der Verteidiger des Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) hat beim heutigen Prozesstag dem vom Gericht beauftragten Gutachter Befangenheit vorgeworfen. Das Gericht hat den Antrag zurückgewiesen.

 Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind.

Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Der Gutachter hatte den möglichen Schaden zum Nachteil der Stadt Homburg auf mehr als 140 000 Euro beziffert. Zudem hatte Schneidewinds Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens beantragt, um möglicherweise einen neuen Gutachter zu beauftragen. Diesen Antrag hat das Gericht nun mit der Begründung abgelehnt, es lägen keine Hinweise auf Befangenheit des besagten Gutachters vor.

Der Verteidiger von Oberbürgermeister Schneidewind hat daraufhin um eine Unterbrechung des Verfahrens gebeten. Er wolle nach der etwa 15-minütigen Unterbrechung weitere Anträge einreichen. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass es heute wahrscheinlich nicht zu den Plädoyers und einem Urteil kommt.

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