Gericht: 18 Punkte in Flensburg bedeuten Führerschein-Entzug

Neustadt. Wer im Flensburger Verkehrszentralregister 18 Punkte auf dem Konto erreicht hat, verliert seinen Führerschein. Das ist bekannt. Aber die Fahrerlaubnis ist auch weg, wenn inzwischen der Punktestand wieder unter die Messlatte von 18 Punkten gefallen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Az.:3 L 356/12.NW)

Neustadt. Wer im Flensburger Verkehrszentralregister 18 Punkte auf dem Konto erreicht hat, verliert seinen Führerschein. Das ist bekannt. Aber die Fahrerlaubnis ist auch weg, wenn inzwischen der Punktestand wieder unter die Messlatte von 18 Punkten gefallen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Az.:3 L 356/12.NW).Im konkreten Fall hatte der Antragsteller nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes am 21. April 2011 einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Kreisverwaltung Germersheim entzog ihm daraufhin mit Bescheid vom 22. Februar 2012 die Fahrerlaubnis, obwohl der Punktestand zu diesem Zeitpunkt nur noch 15 Punkte betrug. Gegen diese kraft Gesetzes sofort vollziehbare Maßnahme hatte der Betroffene Widerspruch erhoben und sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich der Antragsteller durch Erreichen von 18 Punkten unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Autos erwiesen habe. red/wi

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