Gemeinderat ändert Steuersatzung für Gewinnspielautomaten
Saarwellingen. Der Gemeinderat Saarwellingen hat gemäß dem neuen Vergnügungssteuergesetz eine angepasste Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Die bisherige Satzung besteuerte Geldgewinnspielautomaten nach der Stückzahl der Apparate, neuerdings ist jedoch das Einspielergebnis Grundlage der Bemessung
Saarwellingen. Der Gemeinderat Saarwellingen hat gemäß dem neuen Vergnügungssteuergesetz eine angepasste Vergnügungssteuersatzung beschlossen.Die bisherige Satzung besteuerte Geldgewinnspielautomaten nach der Stückzahl der Apparate, neuerdings ist jedoch das Einspielergebnis Grundlage der Bemessung. Daher verabschiedete der Gemeinderat die neue Satzung in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.
Nach Angaben des Rates erhebt die Gemeinde zwölf Prozent auf das bereinigte Einspielergebnis von Automaten in Spielhallen oder ähnlichen Betrieben und zehn Prozent auf das Einspielergebnis von Apparaten in Gaststätten, Vereinshäusern, Kantinen sowie in ähnlichen Einrichtungen. mcs