"Gemeinde-Gebühr ist nicht in jedem Fall angebracht"

Quierschied/Fischbach. Alle Fischbacher, die noch eine Hausklärgrube haben, müssen diese bis zum 31. Juli 2011 mit dem Abwasserkanal kurzschließen. Die Abwässer müssen künftig direkt zur Kläranlage geleitet werden. Für die Abnahme einer solchen Kurzschließung erhebt die Gemeinde eine Verwaltungsgebühr von 30,70 Euro

Quierschied/Fischbach. Alle Fischbacher, die noch eine Hausklärgrube haben, müssen diese bis zum 31. Juli 2011 mit dem Abwasserkanal kurzschließen. Die Abwässer müssen künftig direkt zur Kläranlage geleitet werden. Für die Abnahme einer solchen Kurzschließung erhebt die Gemeinde eine Verwaltungsgebühr von 30,70 Euro. Die CDU-Fraktion will, dass die Gebühr bei bestimmten Voraussetzungen erlassen werden soll.

Heute tagt der Werksausschuss des Gemeinde-Abwasserwerkes. Dabei soll auch über den entsprechenden CDU-Antrag beraten werden. Der CDU-Fraktionssprecher Timo Flätgen (Foto: CDU) erklärt: "Diesen Antrag haben wir bereits im Dezember vergangenen Jahres gestellt." Zu den Details sagt er: Zur Überprüfung des fachgerechten Kurzschließens habe das Abwasserwerk ein externes Ingenieurbüro beauftragt, da das Werk aus Kapazitätsgründen diese Aufgabe nicht selbst übernehmen könne. Diese Überprüfung sei allerdings unnötig, wenn die Bürger eine Fachfirma mit den Arbeiten beauftragt hätten. In solchen Fällen sei das Kurzschließen sicherlich fachgerecht erfolgt, und die Gemeinde könne auf eine Überprüfung und damit auch auf die Verwaltungsgebühr verzichten. Flätgen: "Wenn die Arbeiten nachweislich, beispielsweise durch eine Rechnungskopie, von einer Firma gemacht wurden, soll die Gebühr entfallen." Sei das Kurzschließen jedoch in Eigenleistung erfolgt, sei nach wie vor eine Überprüfung vor Ort durch das beauftragte Ingenieurbüro erforderlich. Dann müsse auch die Gebühr verlangt werden. Bereits gezahlte Gebühren, die dieser Regelung entsprechen, sollten zurückerstattet werden.

Im September 2009 hatten auch schon die Freien Wähler den Antrag gestellt, die Gebühr zu erlassen. Timo Flätgen erklärt: "Der Antrag war rechtlich nicht einwandfrei formuliert. Deshalb haben wir nicht zugestimmt."

Ebenfalls zum Thema Kurzschließen von Klärgruben hat die Fraktion Die Linke einen Antrag gestellt. Fraktionschef Max Detemple erläutert: Da die Aktion manch einen Hauseigentümer wirtschaftlich erheblich belaste, solle der Gemeindekämmerer versuchen, mit den örtlichen Kreditinstituten günstige Angebote für Kredite speziell für die Kanalanschlussarbeiten auszuhandeln. Im Übrigen, so Max Detemple, sei auch seine Fraktion für den Erlass der Verwaltungsgebühr, wenn die Arbeiten von einer Fachfirma erledigt worden seien. ll

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