Gemeinde Eppelborn kennzeichnet gefährdete Grabsteine

Eppelborn. Die Gemeinde Eppelborn überprüft im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen am Dienstag, 8. Mai, Grabmale auf ihre Standfestigkeit. Die Gemeinde ist als Friedhofsträger verpflichtet, Friedhofsbenutzer und die auf dem Friedhof Beschäftigten vor den Gefahren zu schützen, die von schadhaften oder unsicher stehenden Grabmalen ausgehen

Eppelborn. Die Gemeinde Eppelborn überprüft im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen am Dienstag, 8. Mai, Grabmale auf ihre Standfestigkeit. Die Gemeinde ist als Friedhofsträger verpflichtet, Friedhofsbenutzer und die auf dem Friedhof Beschäftigten vor den Gefahren zu schützen, die von schadhaften oder unsicher stehenden Grabmalen ausgehen. Erfahrungsgemäß beeinflussen Frost, starke Regenfälle und Senkungen durch Hohlräume die Standsicherheit von Grabmalen, so die Gemeinde in einer Pressemitteilung. Ein besonderer Prüfungsschwerpunkt sind ältere Grabmale und nicht instandgesetzte Grabsteine. Bei diesen Grabmalen ist in erhöhtem Maße zu befürchten, dass sie durch ständige Witterungseinflüsse nicht nur äußerlich erkennbare, sondern erst bei genauer Untersuchung feststellbare verborgene Schäden erlitten haben. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen treffen (etwa Umlegen von Grabmalen). red

AUF EINEN BLIcK

Die Kontrolle der Grabsteine wird am Dienstag, 8. Mai, auf folgenden Friedhöfen durchgeführt: Humes 8 bis 8.45 Uhr, Wiesbach 9 bis 10 Uhr, Eppelborn 10.15 bis 12 Uhr, Bubach 12.30 bis 13 Uhr, Calmesweiler 13.05 bis 13.35 Uhr, Dirmingen 13.40 bis 14.15 Uhr. Angehörige können an den Kontrollterminen teilzunehmen. Infos unter Tel. (0 68 81) 96 92 56.red

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