Für viele Herrchen wird's teurer

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 In manchen Kommunen im Grünen Kreis mussen Herrchen und Frauchen für Bello und Co. 2013 mehr berappen. Foto: dpa

In manchen Kommunen im Grünen Kreis mussen Herrchen und Frauchen für Bello und Co. 2013 mehr berappen. Foto: dpa

Merzig-Wadern. In der Gemeinde Beckingen wurde der Hundesteuersatz nicht verändert. Nach Angaben der Verwaltung wurde lediglich die Hundesteuermarkenpflicht eingeführt und die Satzung "auf den neusten Stand" gebracht. Hunde müssen jetzt eine Hundesteuermarke tragen.

Auch in Merzig bleiben die Gebühren unverändert. Allerdings nahm der Stadtrat eine Änderung im Ausnahmeregelungs-Tatbestand vor. Hunde, die eine Begleithundeprüfung oder Agility Prüfung abgelegt haben, bekommen keine Ermäßigung mehr. Weiter einen Nachlass erhalten Vierbeiner mit Schutzhundeprüfung. Außerdem bekommen nun auch Jagdscheininhaber mit überwiegend zur Ausübung der Jagd und des Jagd- und Forstschutzen gehaltenen Hunden eine Steuerermäßigung. Die Brauchbarkeit dieser Hunde muss nachgewiesen werden.

Im Gegensatz dazu hat die Gemeinde Losheim am See die Hundesteuersatzung bereits im April komplett überarbeitet, womit auch die Gebührensätze steigen. Für den ersten Hund bezahlt der Halter nun 60 Euro pro Jahr anstatt wie vorher 48 Euro. Die Sätze für das zweite Tier wurden von 90 Euro auf 114 Euro und für jedes weitere von 174 Euro auf 198 Euro angehoben. Außerdem wurde eine Steuer für "gefährliche Hunde" neu eingeführt. Für Kampfhunde oder bestimmte Rassen bezahlt der Besitzer für das erste Tier 240 Euro und ab dem zweiten 480 Euro.

Auch die Gemeinde Perl hat ihre Satzung rundum erneuert. Für das erste Tier bleibt die Jahres-Gebühr von 50 Euro bestehen. Anstatt 100 Euro kostet der zweite Hund nun 120 Euro. Für jeden weiteren Vierbeiner wird eine Gebühr von 200 Euro fällig. Auch hier wurde eine Steuer für "gefährliche Hunde" eingeführt.

Bei der ersten Anschaffung muss ein Betrag von 400 Euro und bei jedem weiteren Tier von 600 Euro entrichtet werden. Gleichermaßen wurden die Steuersätze auch in der Stadt Wadern erhöht. Für den ersten Hund fallen nun Kosten von 60 Euro an. Vorher wurden 48 Euro fällig. Die Gebühr für das zweite Tier beträgt weiterhin das Doppelte des ersten, also 120 Euro, und die jedes weiteren Tieres das Vierfache, also 240 Euro. Wie in den Gemeinden Losheim am See und Perl müssen Besitzer von "gefährlichen Hunden" auch hier eine Extrasteuer entrichten. Die Kosten für den ersten Vierbeiner betragen 250 Euro. Bei jedem weiteren bezahlt der Hundebesitzer 500 Euro.

In den Gemeinden Mettlach und Weiskirchen bleiben die Hundesteuersatzungen (und somit auch die Steuersätze) unverändert.

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