Patientenverfügung Für die Grenzsituationen des Lebens

Saarbrücken · Ein Experte der Verbraucherzentrale des Saarlandes erklärt, was es beim Verfassen einer Patientenverfügung zu beachten gibt.

 In einer Patientenverfügung können Menschen etwa regeln, wie lange die Ärzte sie bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall am Leben halten sollen.

In einer Patientenverfügung können Menschen etwa regeln, wie lange die Ärzte sie bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall am Leben halten sollen.

Foto: dpa/Jens Wolf

Martin Nicolay, Jurist der Verbraucherzentrale des Saarlandes, hat bei unserer Telefonaktion Anrufer zum Thema Patientenverfügung beraten. Fragen der SZ-Leser und Antworten des Experten Martin Nicolay haben wir hier in Auszügen zusammengefasst.

Ich möchte eine Patientenverfügung verfassen. Wie gehe ich am besten vor?

NICOLAY Wer eine Patientenverfügung schreiben will, sollte das gut vorbereiten. Denn im Mittelpunkt einer solchen Verfügung stehen Fragen, wie der betroffene Mensch mit schweren Erkrankungen umgeht und wie er zum Sterben steht. In einer Patientenverfügung kann man sein Selbstbestimmungsrecht für diese Grenzsituationen des Lebens ausüben. Das setzt voraus, dass man sich bereits darüber Gedanken gemacht hat, wie man sich sein Leben beispielsweise mit schwersten Behinderungen oder einer hochgradigen Demenz vorstellt. Es gibt einige Hilfestellungen für die Erstellung einer Patientenverfügung. Ein guter Vordruck mit Erläuterungen erleichtert die Auseinandersetzung mit den anstehenden Fragen. Formal ähneln sich gute Vordrucke oft; nach der Klärung, in welcher Situation die Verfügung gelten soll, werden Maßnahmen, die gewünscht oder abgelehnt werden, beschrieben. Einige Vordrucke sehen in einem Freitextfeld Raum vor, um persönliche Dinge zu formulieren, wie beispielsweise Gedanken zum Sterben, religiöse Überzeugungen oder prägende Erfahrungen zum Thema Krankheit und Tod. Dadurch kann eine Patientenverfügung einen sehr persönlichen Charakter erhalten.

Meine Mutter ist nach einem Schlaganfall ins Krankenhaus gekommen. Was kann ich  tun, wenn ich sehe, dass ihre Patientenverfügung missachtet und sie gegen ihren Willen in der Klinik behandelt wird?

NICOLAY Das Gesetz besagt, dass es die Aufgabe des Betreuers beziehungsweise des Bevollmächtigten ist, dem Willen des Patienten Geltung zu verschaffen. Diese Person wäre also als Vertreter der Patientin als erste in der Pflicht, auf die Einhaltung des Patientenwillens, wie er sich aus der Patientenverfügung ergibt, zu drängen. Wenn es über die Umsetzung des Patientenwillens Streit gibt, beispielsweise, ob eine Behandlung fortgeführt oder abgebrochen werden soll, kann der Vertreter Ihrer Mutter das Betreuungsgericht einschalten. Das Gericht hat dann die Aufgabe, deren Willen festzustellen und damit letztendlich für eine Beachtung der Patientenverfügung zu sorgen. In solchen Fällen ist es hilfreich, den rechtlichen Hintergrund zu verstehen: Eine Behandlung eines Patienten gegen seinen Willen kann rechtlich gesehen eine Körperverletzung darstellen. Deshalb riskiert das Krankenhaus, das einen Patienten gegen seinen Willen behandelt, strafrechtliche Konsequenzen. In jedem Fall ist es aber die bessere Alternative, wenn sich Ärzte und Patienten beziehungsweise deren Vertreter bereits im Vorhinein darüber einigen können, welche Behandlung dem jeweiligen Patientenwillen entspricht.

Ich habe meine Patientenverfügung schon vor einigen Jahren erstellt. Ist diese heute noch gültig?

NICOLAY Grundsätzlich bleibt eine Patientenverfügung gültig, solange sie nicht widerrufen wurde, also solange der Verfasser nicht zu verstehen gibt, dass das, was in der Verfügung geschrieben wurde, nicht mehr gelten soll. Eine andere Frage ist allerdings, ob das, was in der Patientenverfügung geschrieben wurde, auch geeignet ist, den Patientenwillen auszudrücken. Allgemeine Floskeln, beispielsweise, dass man sich ein würdiges Sterben wünscht, genügen nämlich nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu im Jahr 2016 die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Patientenverfügung präzisiert: In einer Patientenverfügung müssen konkrete Behandlungsentscheidungen getroffen werden. Diese Anforderung darf laut BGH aber auch nicht überspannt werden. Laut BGH muss der Betroffene nicht seine eigene Biografie als Patient vorausahnen und die zukünftigen Fortschritte in der Medizin vorwegnehmend berücksichtigen. Eine Patientenverfügung ist also wirksam, wenn sie den Patientenwillen für bestimmte Behandlungssituationen zum Ausdruck bringt. Es genügt, wenn der Verfasser darin umschreibend festlegt, was er in bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen will und was nicht. Ist die Patientenverfügung so verfasst, spielt es dann keine Rolle, wenn sie beispielsweise auch schon älteren Datums ist.

Wo kann ich mich beraten lassen?

NICOLAY Die Verbraucherzentrale des Saarlandes empfiehlt geeignete Vordrucke und berät nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. (06 81) 50 08 90 zur Erstellung einer Patientenverfügung.

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