Frist läuft ab für Fahrkostenerstattung
Neunkirchen. Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Neunkirchen weist darauf hin, dass Anträge auf Fahrkostenerstattung nach dem Schülerförderungsgesetz für das Schuljahr 2011/2012 bis spätestens 31. Dezember eingegangen sein müssen. Antragsformulare sind nur in den Schulen erhältlich. redInfo: Tel
01.12.2011
, 20:17 Uhr
Neunkirchen. Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Neunkirchen weist darauf hin, dass Anträge auf Fahrkostenerstattung nach dem Schülerförderungsgesetz für das Schuljahr 2011/2012 bis spätestens 31. Dezember eingegangen sein müssen. Antragsformulare sind nur in den Schulen erhältlich. redInfo: Tel. (0 68 24) 906-71 27