Frist läuft ab für Fahrkostenerstattung

Neunkirchen. Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Neunkirchen weist darauf hin, dass Anträge auf Fahrkostenerstattung nach dem Schülerförderungsgesetz für das Schuljahr 2011/2012 bis spätestens 31. Dezember eingegangen sein müssen. Antragsformulare sind nur in den Schulen erhältlich. redInfo: Tel

Neunkirchen. Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Neunkirchen weist darauf hin, dass Anträge auf Fahrkostenerstattung nach dem Schülerförderungsgesetz für das Schuljahr 2011/2012 bis spätestens 31. Dezember eingegangen sein müssen. Antragsformulare sind nur in den Schulen erhältlich. redInfo: Tel. (0 68 24) 906-71 27

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