Friedhofsgebühren werden angehoben

Schwalbach. Die neue Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Schwalbach wird die Gebühren für Betroffene teils empfindlich erhöhen, das ist ein Ergebnis der letzten Gemeinderatssitzung für das Jahr 2012

Schwalbach. Die neue Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Schwalbach wird die Gebühren für Betroffene teils empfindlich erhöhen, das ist ein Ergebnis der letzten Gemeinderatssitzung für das Jahr 2012. Allerdings dürfe der Rat die genaue Gebührenhöhe derzeit noch nicht veröffentlichen, "weil noch eine Genehmigung der Gebührensatzung beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aussteht". Das erklärt Hans-Jürgen Woll, Leiter des Ordnungsamtes in Schwalbach auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung. Nach dieser Genehmigung würden dann auch die entsprechenden Zahlen der neuen Satzung bekannt. Diese verabschiedete der Gemeinderat bei drei Enthaltungen.Mit 30 Ja-Stimmen und damit einstimmig änderte der Gemeinderat die Vergnügungssteuersatzung für Schwalbach. Derzeit nimmt die Gemeinde über diese 6900 Euro ein. "Wie sich die Umstellung finanziell auswirken wird, ist nicht abzuschätzen", heißt es in der Beschlussvorlage des Rates.

Bislang ist die Höhe der Steuer, die Aufsteller von Spielautomaten mit Geldgewinnen zahlen, abhängig von der Anzahl der Geräte. Mit der Änderung wird das Einspielergebnis Grundlage der Berechnung.

Basis für diese Änderung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darüber, dass die bisherige Steuerbemessung verfassungswidrig war. Diesem Urteil folgte die Änderung des Vergnügungssteuergesetzes, was wiederum eine Neufassung der entsprechenden Satzung auf Gemeindeebene erfordert.

Nach Informationen des Gemeinderates zahlen derzeit zehn Geräteaufsteller die entsprechende Steuer. Sie würden mit insgesamt 18 Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit veranlagt. mcs

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