Friedhofsbetrieb prüft Brunnen

St. Johann. SZ-Leser-Reporterin Lilly Blumenthal hat auf dem St. Johanner Friedhof unmittelbar am Eingang am August-Klein-Pfad einen Brunnen entdeckt, der zur Wasserentnahme für die umliegenden Gräber gedacht ist. Ein Manko aber habe der Brunnen: Er hat weder eine Abstellmöglichkeit, noch einen Füllschlauch, sodass sie die Gießkanne zum Füllen freihändig unter den oberen Hahn stellen müsse

St. Johann. SZ-Leser-Reporterin Lilly Blumenthal hat auf dem St. Johanner Friedhof unmittelbar am Eingang am August-Klein-Pfad einen Brunnen entdeckt, der zur Wasserentnahme für die umliegenden Gräber gedacht ist. Ein Manko aber habe der Brunnen: Er hat weder eine Abstellmöglichkeit, noch einen Füllschlauch, sodass sie die Gießkanne zum Füllen freihändig unter den oberen Hahn stellen müsse. "Auf den Saarbrücker Friedhöfen gibt es insgesamt 930 Wasserentnahmestellen", teilt die Stadtpressestelle mit. Bei den Schöpfbecken, meist ein mit Klinkersteinen gemauertes Becken, bei dem der Wasserhahn über den Mauerrand hinwegragt, lassen die Besucher Wasser einfließen und tauchen die Gießkanne ein, um Wasser zu entnehmen. Diese Schöpfbecken können auch einen Rost haben, damit man die Gießkanne direkt unter dem Wasserhahn stellen kann - so wie es sich unsere Leser-Reporterin wünschen würde. Der Anteil der Becken mit Rost variiert von Bezirk zu Bezirk: Im Bezirk West auf den Friedhöfen Burbach, Altenkessel, Klarenthal und Krughütte haben 90 Prozent der Wasserstellen einen Rost, im Bezirk Dudweiler 80 Prozent, im Bezirk Halberg sind es 25 Prozent und im Bezirk Mitte 20 Prozent. Daneben gibt es Wasserentnahmestellen, bei denen ein Wasserhahn, zum Teil mit Schlauchaufsätzen, an einem Standrohr oder einer Stele angebracht ist. Die von Leser-Reporterin Blumenthal beschriebene Stelle auf dem denkmalgeschützen Friedhof St. Johann ist ein Schöpfbecken ohne Rost. Der städtische Friedhofs- und Bestattungsbetrieb (FBS) prüft, ob es möglich ist, an dem denkmalgeschützten Becken das Standrohr zu verlängern oder nachträglich einen Abstellrost zu installieren. Allerdings müssen bauliche Veränderungen den Vorschriften des Denkmalschutzes entsprechen. Den Tipp für den Artikel bekamen wir von Leser-Reporterin Lilly Blumenthal aus Saarbrücken. Haben sie auch etwas Besonderes, Schönes, Trauriges zu erzählen? Dann melden Sie sich als Leser-Reporter: per SMS oder MMS an Tel. (06 81) 5 95 98 00, E-Mails an leser-reporter@sol.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort