Freispruch nach Vergewaltigungsvorwurf bei Rocco del Schlacko

Saarbrücken. Ein 23-Jähriger aus der Nähe von Landau ist gestern vor dem Saarbrücker Landgericht vom Verdacht auf Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer heute 19-jährigen Schülerin freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eineinhalb Jahre auf Bewährung beantragt. Die Verteidigung hielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe für schuldangemessen

Saarbrücken. Ein 23-Jähriger aus der Nähe von Landau ist gestern vor dem Saarbrücker Landgericht vom Verdacht auf Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer heute 19-jährigen Schülerin freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eineinhalb Jahre auf Bewährung beantragt. Die Verteidigung hielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe für schuldangemessen. Der Vorfall soll auf dem Püttlinger Musikfestival "Rocco del Schlacco" im Jahr 2008 stattgefunden haben. Der Angeklagte war, ebenso wie die Schülerin, mit einer Gruppe von Freunden aus der Pfalz angereist. Man übernachtete auf dem Zeltplatz. Schon am frühen Morgen sprach man kräftig dem Alkohol zu. Mit einem Blutalkohol von 2,8 Promille legte sich der Angeklagte zu der ebenfalls stark alkoholisierten Schülerin, die schlief. Ob sie sich wehrte, als er sich ihr näherte, oder ob sie dies wegen Volltrunkenheit nicht mehr konnte, blieb vor Gericht offen. Der Angeklagte gab gegenüber der Polizei an, dass er mit einem Mädchen Sex gehabt habe. Das Mädchen sei jedoch seine Freundin gewesen. Im Prozess wiederholte er diese Aussage nicht. Jetzt gab er vor, sich an nichts mehr erinnern zu können. Dennoch entschuldigte er sich bei der Schülerin. Die Richter gingen davon aus, dass die erste, spontan gemachte Aussage der Wahrheit entspricht. Es habe die Absicht gefehlt, sich an einer Wehrlosen zu vergehen. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Schülerin gewehrt habe. jht

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