Freie Fahrt bei grünem Pfeil Bei Grün darf gefahren werden

Lebach. Vor einem knappen Jahr wurde in Lebach der Kreisel Scherer eingeweiht. Im Zuge dieser Verkehrsmaßnahme wurde im Bereich der Umgehungsstraße (Kreuzung B268/269) auch eine Pförtnerampel installiert. Zu der Ampelanlage gehört auch eine Ampel für die Rechtsabbieger, die Richtung Theeltal unterwegs sind

Lebach. Vor einem knappen Jahr wurde in Lebach der Kreisel Scherer eingeweiht. Im Zuge dieser Verkehrsmaßnahme wurde im Bereich der Umgehungsstraße (Kreuzung B268/269) auch eine Pförtnerampel installiert. Zu der Ampelanlage gehört auch eine Ampel für die Rechtsabbieger, die Richtung Theeltal unterwegs sind. Diese ist entweder aus oder ein grüner Pfeil gibt den Weg für die Rechtsabbieger frei. Ein Leser-Reporter unserer Zeitung meinte, dass sich viele Fahrer dort falsch verhalten, wenn die Ampel rot zeigt, der Pfeil nach rechts aber grün leuchtet. Statt bei Grün dennoch an der Stopplinie anzuhalten, so der Leser-Reporter, werde einfach weitergefahren. Wer nicht stoppt, riskiere ein Bußgeld. Wir fragten bei der Lebacher Polizei nach. Der Beamte erklärte, dass es sich an dieser Stelle um eine ganz normale Ampel handelt. Wenn diese grün zeigt, darf auch gefahren werden, das Stoppschild sei nur zu beachten, wenn die Ampel ausgeschaltet ist.In der ehemaligen DDR gab es eine Regelung mit einem Rechtspfeil, das war dort aber keine Ampel, sondern nur ein Schild mit einem grünen Rechtspfeil. Das sei aber hier in Lebach nicht der Fall. Die Autofahrer müssen bei Grün nicht an der Stopplinie halten. küDen Tipp für diesen Artikel bekamen wir von einem Leser-Reporter. Ihr Draht zur Redaktion für SMS, MMS, Faxe, Sprachnachrichten: Telefon (0681) 5959800; E-Mail-Adresse: leserreporter@sol.de.

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