Frau sticht auf ihren Freund mit Küchenmesser ein: Bewährung

Saarbrücken/Lebach. Eine 50-jährige Hartz-IV-Empfängerin ist am Freitag wegen versuchten Totschlags zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. In dem Prozess vor dem Landgericht ging es um einen Stich mit einem Küchenmesser im Februar 2011 in der Wohnung der Frau in Lebach. Die 50-Jährige geriet mit ihrem damaligen Lebenspartner in Streit

Saarbrücken/Lebach. Eine 50-jährige Hartz-IV-Empfängerin ist am Freitag wegen versuchten Totschlags zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. In dem Prozess vor dem Landgericht ging es um einen Stich mit einem Küchenmesser im Februar 2011 in der Wohnung der Frau in Lebach.Die 50-Jährige geriet mit ihrem damaligen Lebenspartner in Streit. Sie hatte Alkohol getrunken und ihr Partner schickte sich an, die Wohnung zu verlassen. Da stach sie zu und traf das Opfer in die Seite knapp oberhalb des Beckens. Der 44-jährige Mann schaffte es bis in den Flur. Hausbewohner verständigten den Notarzt. Der Schwerverletzte kam zunächst nach Lebach, dann nach Saarbrücken ins Krankenhaus. Die Klinge war 30 Zentimeter in den Körper eingedrungen, durchtrennte einen Harnleiter und verletzte die Bauchspeicheldrüse und den Zwölffingerdarm. Mehrere Operationen waren notwendig. Zwei Monate lag er im künstlichen Koma auf der Intensivstation, es folgte ein Monat auf der Normalstation und ein Monat in der Anschlussheilbehandlung. Er leidet heute noch an den Folgen. Eine psychologische Betreuung wollte er nicht. "Ich lenke mich mit Arbeit ab", sagte er.

Die knappe Entschuldigung der Frau nahm er an. Sie hatte sich im letzten Augenblick zu einen Geständnis durchgerungen und dadurch die Gnade der Richter gefunden. Zuvor hatte sie versucht sich unter Berufung auf Notwehr zu rechtfertigen. Das Gericht sprach dem Opfer ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zu. jht

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