Tödliches Feuer in Wohnhaus in Saarbrücken Brandstifterin muss ins Gefängnis - auch Therapie angeordnet

Saarbrücken · Die Brandstifterin, die durch ein Feuer in einem Wohnhaus in Saarbrücken den Tod von vier Menschen verursacht hat, ist am Donnerstag vom Landgericht zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter nach frühestens dreieinhalb Jahren zur Behandlung ihrer Alkohol- und Drogensucht die Unterbringung in einer Therapieeinrichtung an.

 Im Dezember 2017 brannte das Saaruferhaus. Vier Männer waren bei dem Feuer gestorben.

Im Dezember 2017 brannte das Saaruferhaus. Vier Männer waren bei dem Feuer gestorben.

Foto: Peter Stefan Herbst

Damit blieb das Gericht ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sechs Jahre Haft sowie Entziehungsanstalt beantragt, der Vertreter der Nebenklage 14 Jahre Freiheitsentzug.

Die Kammer schloss sich der Einschätzung einer Gutachterin an, wonach die Angeklagte zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stand, ihre Steuerungsfähigkeit eingeschränkt und sie daher nur vermindert schuldfähig war.

Der Vorsitzende Richter Bernd Weber sprach von „einer der schlimmsten Brandkatastrophen des Saarlandes“. Die Deutsche soll Anfang Dezember 2017 in einem sechsstöckigen Wohnhaus in Saarbrücken ein Feuer gelegt haben, durch das vier Männer starben. Die Angeklagte selbst hatte sich auf Rat ihres Verteidigers während der sechs Sitzungstage nicht geäußert. In ihrem letzten Wort hatte sie gesagt, dass es ihr leid tue. Weil alle Beteiligten erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.

(dpa)
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