Prozessauftakt in Saarbrücken Feuer in Losheim: Anklage spricht von versuchtem Mord

Losheim/Saarbrücken · Nach dem Feuer in einem als Flüchtlingsunterkunft benutzten Haus in Losheim muss sich ein früherer Bewohner wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Der 20 Jahre alte Syrer hatte bereits am Tag nach dem Brand bei der Polizei zugegeben, dass er am Abend des 4. Januar 2018 gegen 20 Uhr in seinem Zimmer eine Wolldecke auf seinem Bett mit einem Feuerzeug angezündet habe.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Danach habe er die Wohnung und das Haus verlassen.

Zur Tatzeit waren drei Mitbewohner des Angeklagten in dem Haus. Sie bemerkten den Rauch und teilweise auch die Flammen in dem Zimmer des 20-Jährigen. Selbst löschen konnten sie das Feuer aber nicht. Sie brachten sich in Sicherheit und alarmierten die Feuerwehr. Bis auf leichte und kurzfristige Nachwirkungen des Rauches blieben die drei Männer unverletzt.

Unmittelbar nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, wurde die Polizei aktiv. Sie telefonierte unter anderem mit der Mutter des Angeklagten, die ebenfalls im Saarland lebt. Als ihr Sohn nach dem Feuer zu ihr kam, habe sie ihn über das Telefonat informiert. Darüber, dass die Beamten mit ihm sprechen wollten. Tags darauf ging der 20-Jährige zur Polizei. Er legte ein Geständnis ab und gab den Beamten sogar das Feuerzeug, mit dem er die Wolldecke angezündet habe.

Vor Gericht betonte er nun, es könne zwar sein, dass er dort so etwas gesagt habe. Aber er wisse es nicht mehr. In seiner Erinnerung sei er am Tatabend in seinem Zimmer gewesen und habe sich hinlegen wollen. Dann habe seine Mutter angerufen und er sei zu ihr gegangen. Ihm sei in dem Moment nicht bewusst gewesen, dass er Feuer gelegt habe.

Warum er so etwas getan haben könnte, das konnte der Mann bei der Polizei und nun auch vor Gericht nicht erklären. Er erzählte den Richtern, dass er manchmal „Probleme im Kopf“ habe. Als kleines Kind in Syrien sei er im Alter von sieben/acht Jahren vom Balkon und auf den Kopf gefallen. Seitdem habe er in regelmäßigen Abständen „diese Krisen“. Er höre Stimmen, falle manchmal um und könne sich nicht richtig erinnern oder konzentrieren. Ob der Angeklagte vor diesem Hintergrund für sein Tun – das bislang als versuchter Mord mit gemeingefährlichen Mitteln eingestuft wird – voll verantwortlich gewesen ist oder nicht, das wird eine psychiatrische Sachverständige im Lauf des Verfahrens klären. Der Prozess wird fortgesetzt.

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