FDP-Fraktion fordert Nacht-Bereitschaft für Richter im Saarland
Saarbrücken. Die Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes (die SZ berichtete), wonach Polizisten nachts ohne Zustimmung eines Richters Blutproben anordnen dürfen, löst heftige Kritik bei der FDP im Landtag aus
Saarbrücken. Die Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes (die SZ berichtete), wonach Polizisten nachts ohne Zustimmung eines Richters Blutproben anordnen dürfen, löst heftige Kritik bei der FDP im Landtag aus. Fraktionschef Horst Hinschberger erklärte, er teile die Auffassung der Verfassungsrichter nicht, es handele sich bei der angeordneten Blutprobe nur um einen geringfügigen Eingriff. Die Strafprozessordnung schreibe ausdrücklich den Richtervorbehalt fest.Nur in Ausnahmefällen dürften Polizisten die Blutprobe anordnen. Im Saarland sei in der Regel nachts aber kein Richter in Bereitschaft. Hinschberger regt deshalb jetzt einen "zentralen 24-stündigen richterlichen Bereitschaftsdienst an", wie er in anderen Bundesländern bereits Praxis sei. "Dies sollte uns und der Richterschaft der Rechtsstaat schon wert sein." mju