Viele Fehler im Totenschein Fast jeder Totenschein ist fehlerhaft

Homburg/Rostock · Laut einer Studie ist die Leichenschau in Deutschland ein Desaster. Ein Homburger Experte erläutert die Gründe.

 Für viele Ärzte ist eine Leichenschau nur ein notwendiges Übel. Die Leichen werden nur oberflächlich untersucht, kritisieren viele Rechtsmediziner. So entstehen Fehler. Und Verbrechen können unentdeckt bleiben.

Für viele Ärzte ist eine Leichenschau nur ein notwendiges Übel. Die Leichen werden nur oberflächlich untersucht, kritisieren viele Rechtsmediziner. So entstehen Fehler. Und Verbrechen können unentdeckt bleiben.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Eine Frau im Wachkoma stirbt zu Hause im Kreis der Angehörigen. Die Ärztin, die die Leichenschau durchführt, notiert in der Todesbescheinigung: Herzinfarkt – natürlicher Tod. Eine Lüge, wie sich bei einer zweiten Leichenschau herausstellt. Die Verstorbene war Monate zuvor in einen Verkehrsunfall verwickelt, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und fiel ins Wachkoma. Die Ärztin gab daraufhin zu, sich die Todesursache ausgedacht zu haben, um nicht die Polizei rufen zu müssen. Die richtige Diagnose wäre gewesen: nicht natürlicher Tod und fahrlässige Tötung. Und damit ein Fall für die Polizei.

Kein Einzelfall. Denn Fehler in Totenscheinen sind eher die Regel als die Ausnahme. Für viele Ärzte ist die Leichenschau nur ein „notwendiges Übel“, das viel Zeit in Anspruch nimmt und schlecht bezahlt wird: „Etwa 14,57 Euro plus Spritgeld, mehr gibt es dafür nicht“, sagt Rechtsmediziner Dr. Fred Zack. Er und sein Team am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock haben 10 000 Totenscheine aus den Jahren 2012 bis 2015 überprüft. Lediglich 223 waren fehlerfrei. Das Team fand dagegen insgesamt 38 852 Fehler – davon 3116 schwerwiegende. „Mit dieser Größenordnung haben wir zu Beginn der Studie nicht gerechnet“, sagt Zack. Auch im Saarland hat das Gesundheitsministerium in einer Studie die Qualität der saarländischen Leichenschauen überprüft. Bislang liegen noch keine Ergebnisse vor.

Fest steht jedoch: Die mangelhafte Sorgfalt bei Leichenschauen in Deutschland werde häufig beklagt, sagt Professor Peter Schmidt, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in Homburg. Für ihn klingt die hohe Fehlerzahl jedoch dramatischer als sie ist: „Viele der leichten Fehler, die die Studie aufgedeckt hat, sind formale Fehler und keine unbemerkten Mordanzeichen.“ Wenn von einem nicht natürlichen Tod die Rede ist, schrillen bei vielen die Alarmglocken für Mord. „Ein nicht natürlicher Tod ist immer Folge einer äußeren Einwirkung, zum Beispiel ein Unfall, Gewalteinwirkung oder ein Suizid, aber nicht zwingend Gewalt durch fremde Hand.“ Die hohe Zahl an formalen Fehlern erklärt der Rechtsmediziner so: Im Totenschein muss der Arzt Details zum Verstorbenen eintragen, die er oft nicht wissen kann, beispielsweise den Geburtsort.

Das bestätigt auch die Rostocker Studie. Die häufigsten leichten Fehler waren die nicht ausgefüllten Spalten: „Zeitdauer zwischen Beginn der Erkrankung und Tod“, „Wohnkreis“ und „Geburtsort“. Unter den schwerwiegenden Fehlern dominierte die „nicht nachvollziehbare Kausalkette“. Ein Beispiel: Eine ältere Person stirbt an einer Lungen­embolie. Eigentlich ein natürlicher Tod. Jedoch ist die Ursache der Lungenembolie eine Thrombose. Die Venenerkrankung geht zurück auf eine Operation, die notwendig war, nachdem die Verstorbene von einem Auto angefahren worden war. „Obwohl ein Tod infolge einer Lungenembolie für sich betrachtet ein natürlicher Tod sein kann, liegt hier doch eine nicht natürliche Todesart vor, da am Anfang der Kette der Autounfall steht“, erklärt Schmidt. Wie ein Detektiv muss der Arzt vorgehen, um an den Ursprung der Kausalkette zu gelangen. Was oft nicht möglich ist, da keine umfassende Patientenakte vorliegt und der Leichenschauarzt die genaue Krankheitsgeschichte nicht kennt.

In 44 Fällen wurde laut Studie fälschlich ein natürlicher Tod bescheinigt. Hochgerechnet auf Deutschland seien das etwa 4070 nicht gemeldete, nicht natürliche Todesfälle pro Jahr. Die Sorgfalt bei ärztlichen Leichenschauen sei nicht ausreichend und die Bestrafung sehr selten, beklagt Rechtsmediziner Zack. Im oben geschilderten Fall sei die Ärztin beispielsweise nicht für die Falschangabe bestraft worden. Obwohl grobe Nachlässigkeit mit einem Ordnungsgeld geahndet werden kann.

Ein Totenschein ist keine Petitesse. Wenn ein nicht natürlicher Tod unerkannt bleibt, hat das Folgen vor allem für die Strafverfolgung aber auch für die Angehörigen. Totenbescheinigungen können zum Beispiel auch klären, ob Hinterbliebene Anspruch auf eine Versicherungszahlung haben.

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