Falsche Immobilienberater prellen Bank um 100 000 Euro

Saarbrücken · Gemeinsam mit einem verschuldeten Investor sollen zwei Saarländer eine Bank betrogen haben. Sie erhielten ein Darlehen über 270 000 Euro für den Kauf von zwei Wohnungen, die nur 140 000 Euro Wert waren.

Das Landgericht hat gestern zwei Saarländer (49 und 41 Jahre) aus der Immobilienbranche wegen Betruges zu Gefängnisstrafen von acht sowie zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie waren ehemals faktische Geschäftsführer einer Beratungsfirma in der Landeshauptstadt. Sie weisen alle Vorwürfe zurück und wollen das aktuelle Urteil anfechten.

Nach Feststellung des Gerichts haben die Angeklagten im Jahr 2006 gemeinsam mit einem Investor aus dem Ruhrgebiet eine Bank in Süddeutschland über den Tisch gezogen. Dafür sollen die Angeklagten Provisionen in Höhe von rund 34 000 Euro kassiert haben. Mit Hilfe von gefälschten Unterlagen sei zuvor das betroffene Kreditinstitut dazu veranlasst worden, den Kauf von zwei Wohnungen in Mannheim mit einem Darlehen von 270 000 Euro zu finanzieren. Tatsächlich seien die Immobilien aber lediglich etwa 140 000 Euro wert gewesen. Der vermeintliche Investor sei gar nicht in der Lage gewesen, einen solchen Kredit zurückzuzahlen. Im Gegenteil.

Dazu die Richter: Der Mann habe 2006 dringend etwa 100 000 bis 120 000 Euro benötigt, um akut offene Schulden aus anderen Immobiliengeschäften zu begleichen. Dieses Geld sollte durch den überfinanzierten Kauf von weiteren Immobilien beschafft werden. Wie das funktionierte, das beschrieb der in Dortmund bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Investor vor dem Saarbrücker Gericht: Eine Immobilie ist beispielsweise 200 000 Euro wert. Verkäufer und Käufer einigen sich aber auf dem Papier auf einen Preis von 250 000 Euro. Der Kaufvertrag geht an die Bank. Der Käufer oder seine Berater legen dem Kreditinstitut zudem Unterlagen vor, aus denen sich die hohe Kreditwürdigkeit des Käufers ergibt. Die Bank glaubt den (gefälschten) Unterlagen und finanziert daraufhin den kompletten Kaufpreis. Das Geld wird an den Verkäufer ausgezahlt. Der zahlt dann anschließend - wie vorher bereits unter der Hand verabredet - für vermeintliche Baumängel einen Teil des Geldes an den Käufer zurück. Diese "Rückzahlung" oder "Kick Back" wird anschließend zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Eine Zeitlang wird anschließend der Kredit noch regulär bedient. Später wird er notleidend und die als vermeintliche Sicherheit dienende Immobilie wird zwangsversteigert. Der Erlös reicht vorne und hinten nicht. Bei dem Investor ist nichts mehr zu holen. Und die Bank bleibt auf dem Schaden sitzen.

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