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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht einen qualifizierten, freien und unabhängigen Sachverständigen mit der Besichtigung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat nicht das Recht dazu, Ihr Fahrzeug zu besichtigen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht einen qualifizierten, freien und unabhängigen Sachverständigen mit der Besichtigung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat nicht das Recht dazu, Ihr Fahrzeug zu besichtigen. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtssprechung zum Schaden und müssen daher vom gegnerischen Haftpflichtversicherer erstattet werden. Nutzen Sie Ihr Recht hierzu! Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie! Kontakt: Kfz.-Sachverständigenbüro Andreas Mautes, Mobil (0177) 3286130.

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