Ex-Gerichtsdirektor darf vorerst nicht als Anwalt wiederkommen

Saarlouis · Der frühere Direktor eines saarländischen Arbeitsgerichts konnte zwar unmittelbar nach seiner Pensionierung eine Berufstätigkeit als Rechtsanwalt aufnehmen. Aber in seiner neuen Eigenschaft darf er vor seinem früheren Gericht erst drei Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Richterdienst auftreten.

Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis gestern entschieden.

Die Richter bestätigten damit die Linie des Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes. Der hatte seinem früheren Richterkollegen untersagt, als Anwalt in Streitigkeiten vor dem besagten Arbeitsgericht tätig zu werden. Begründet wurde dies maßgeblich mit dem Vertrauen der Bürger in eine unabhängige Justiz. Dies sei bei einem so zeitnahen Wechsel gefährdet. Es könne nämlich der Eindruck entstehen, dass die Entscheidung des Gerichts in einem Rechtsstreit nicht nur mit dem Fall, sondern auch mit der früheren Position des Anwalts als Gerichtsdirektor zu tun habe.

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