EVS informiert Kommunen über Rechte und Pflichten

Eppelborn. Die Mandatsträger direkt informieren, das will der EVS (Entsorgungsverband Saar), wie Geschäftsführer Heribert Gisch beim EVS-Regionalforum am Donnerstagabend im Big Eppel in Eppelborn erklärte. Nachdem der Verband zwei Tage zuvor nach St. Ingbert einladen hatte, konnten sich die saarländischen Stadt- und Gemeinderäte in einer zweiten Veranstaltung in Eppelborn informieren

Eppelborn. Die Mandatsträger direkt informieren, das will der EVS (Entsorgungsverband Saar), wie Geschäftsführer Heribert Gisch beim EVS-Regionalforum am Donnerstagabend im Big Eppel in Eppelborn erklärte. Nachdem der Verband zwei Tage zuvor nach St. Ingbert einladen hatte, konnten sich die saarländischen Stadt- und Gemeinderäte in einer zweiten Veranstaltung in Eppelborn informieren. Dass der EVS dabei auf nur relativ geringes Interesse gestoßen ist - in Eppelborn informierten sich 40 Ratsmitglieder (bei 1500 verschickten Einladungen) - verwunderte Heribert Gisch schon. "Die Ratsmitglieder sollen dem Bürgermeister in der Ratssitzung ihre Meinung zu den zwei angestrebten Satzungsänderungen des EVS abgeben, da wollten wir aus erster Hand informieren", so Gisch.Während sich die erste Satzungsänderung mit den konkreten Ausführungen, wie zukünftig mit den so genannten §3-Kommunen (Kommunen, die ihre Müllbeförderung in eigener Regie durchführen) zu verfahren ist, geht es bei der zweiten Satzungsänderung um die Schaffung einer Umlageregelung. So soll bei der ersten, vom Aufsichtsrat des EVS auf den Weg gebrachten Änderung, aus der bisher bekannten "Austrittssatzung" nun eine "Satzung über die Übernahme von Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung durch saarländische Gemeinden, die Erhebung von Beiträgen für die überörtliche Abfallentsorgung und die Erhebung und Gewährung von Ausgleichsleitungen" werden. Über diese Konkretisierung informierte Juristin Katja Planz, Referentin der Geschäftsführung. Vor allem soll genau geklärt werden, welche Rechte und Pflichten Kommunen beim Ausscheiden, aber auch bei der Rückkehr zum EVS haben. Zudem sollen die Gebühren nach örtlichen und überörtlichen Aufgaben getrennt errechnet werden. Auch eine Ausgleichsleistung ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens soll festgelegt werden. "All das zeigt genau auf, was auf die Kommunen finanziell zukommt", ergänzte Gisch.

Die Frage, was passiert, wenn der EVS keine Mehrheit für seinen Wirtschaftsplan erhalte, veranlasste den Aufsichtsrat zu einer zweiten Satzungsänderung. Ullrich Kretschmer, EVS-Abteilungsleiter im Bereich Recht informierte über die Schaffung einer Umlagenregelung. "Das ist ein Instrument, das erst herausgeholt wird, wenn es keine andere Möglichkeiten mehr gibt", so Geschäftsführer Gisch. cim

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