Erster Antrag auf Jagdverbot in saarländischem Privatwald

Saarbrücken. Wer auf seinen Wald- und Wiesengrundstücken das Jagen verbieten möchte, hat von diesem Jahr an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf seiner Seite. Im Juni entschied der EGMR, dass private Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Besitz aus Gewissensgründen ablehnen können

Saarbrücken. Wer auf seinen Wald- und Wiesengrundstücken das Jagen verbieten möchte, hat von diesem Jahr an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf seiner Seite. Im Juni entschied der EGMR, dass private Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Besitz aus Gewissensgründen ablehnen können. Hintergrund ist die Klage eines Anwalts aus Baden-Württemberg, der seine Eigentumsrechte durch das deutsche Jagdgesetz eingeschränkt sah. Denn wer hierzulande ein Grundstück unter 75 Hektar besitzt, ist laut bisheriger Rechtsprechung automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft und muss den Jagdbetrieb auf seinem Besitz dulden.Die Richter am EGMR sahen dies anders und urteilten, dass der Zwang, den Jagdbetrieb auf Privatgrundstücken zu dulden, gegen den Schutz des Eigentums verstößt und unrechtmäßig ist.

Zur Zeit gilt das Bundesjagdgesetz allerdings noch. Daniel Hoffmann, Landesjägermeister der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, erklärt warum: "Aktuell gilt nur das deutsche Recht und zwar solange, bis die Bundesregierung das Jagdrecht an das Urteil aus Straßburg angepasst hat." Momentan sei es Waldbesitzern deshalb nur möglich, einen Antrag zur Aussetzung der Jagd auf dem eigenen Grundstück zu stellen. "Im Saarland liegt momentan ein Antrag vor, in dem ein Bürger das Jagen auf seinem Grundstück unterbinden möchte. Es handelt sich dabei um kleinere Wald- und Wiesenparzellen im Nordsaarland", erklärte der Landesjägermeister.

Abgesehen von ethischen Grundsätzen betont Hoffmann die Bedeutung der Jagd im Wald und auf der Flur: "Wichtig ist es vor allem, den Rehbestand zu kontrollieren und den der Wildschweine, die auf Feldern ganz erhebliche Schäden anrichten können. Dazu kommt die Fuchsbejagung in Vogelschutzgebieten, in denen Bodenbrüter ihre Nester am Erdboden anlegen." Zudem müssten die Grundstücksbesitzer ihre Parzellen auch nicht kostenlos zur Verfügung stellen, wie Wolfgang Pester, Geschäftsführer des saarländischen Privatwaldbesitzerverbands, der SZ sagte. "Je nach Qualität des Grundstücks zahlen Jagdpächter jährlich zwischen fünf und 40 Euro pro Hektar an die Eigentümer", so Pester.

Eine Prognose, wie viele Anträge auf Jagdverbot im Saarland noch folgen werden, mag der Landesjägermeister nicht abgeben. Man könne zwar den Traum, viele Tierarten ohne Jagd nebeneinander zu halten, träumen. "Mit der Realität hat das aber nichts zu tun", so Hoffmann. dsc

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