Oberlandesgericht Erste AfD-Wahlliste bleibt wohl ungültig

Saarbrücken · Der erste Anlauf der saarländischen AfD zur Aufstellung einer Landesliste für die Bundestagswahl ist auch nach Einschätzung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) nicht gültig gewesen.

Diese Auffassung vertrat das OLG am Freitag bei einer Berufungsverhandlung in Saarbrücken. Ein Urteil wird zwar erst am kommenden Mittwoch verkündet, der 1. Zivilsenat ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass er eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken bestätigen wird. Dieses hatte zuvor die Kandidatenliste Anfang Juni in einer Eilentscheidung wegen eines Formfehlers bereits für nichtig erklärt, der Landesverband der AfD hatte dagegen Berufung eingelegt.

Damit ist voraussichtlich der Weg frei für den neuen Spitzenkandidaten, den Saarbrücker Rechtsanwalt Christian Wirth, der sich vergangenen Sonntag bei einer Mitgliederversammlung gegen den bisherigen Spitzenkandidaten Michel Dörr, Sohn des AfD-Landesvorsitzenden Josef Dörr, durchgesetzt hatte – anders als beim ersten Durchgang.

Mit dem zu erwartenden Gerichtsurteil erübrigt sich für die saarländische AfD dann auch die Frage, was passiert wäre, wenn die erste Wahl mit Dörr als Sieger doch für gültig erklärt worden wäre.

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