Landtag Neue Debatte um Meisers Nebeneinkünfte

Saarbrücken · Gerade erst hat sich der Landtag neue Regeln für Nebeneinkünfte gegeben, da wird bekannt, dass Klaus Meiser (CDU), der Mann der all dies ausgelöst hat, erneut einen Nebenposten angenommen hat.

 Klaus Meiser (CDU) arbeitet neben seinem Landtagsmandat auch als Berater und Projektleiter einer Mannheimer Consultinggesellschaft.

Klaus Meiser (CDU) arbeitet neben seinem Landtagsmandat auch als Berater und Projektleiter einer Mannheimer Consultinggesellschaft.

Foto: BeckerBredel

Vergangene Woche erst hatte der Landtag beschlossen, dass Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte künftig transparenter machen müssen. Auch ein neues Leitbild für das Abgeordnetenmandat wurde verankert. Ein Antrag, den sämtliche Fraktionen gemeinsam eingebracht hatten. Auslöser der Neuerung war die Finanzaffäre beim Landessportverband (LSVS) und die damit verbundene Diskussion um Ämterhäufung im Landtag. Der damalige Landtagspräsident und LSVS-Präsident Klaus Meiser (CDU) hatte neben seiner Abgeordnetentätigkeit insgesamt 14 Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiratsposten inne – einige unentgeltlich, einige hochdotiert. Auf Drängen der Parteispitze gab Meiser schließlich mehrere Posten auf.

Doch während die Fraktionen noch gemeinsam an der Änderung des Gesetzes und der Geschäftsordnung feilten, nahm Meiser schon wieder einen neuen Posten an. Seit Oktober ist er Berater und Projektleiter bei der Dr. Weber Consulting- und Beteiligungsgesellschaft in Mannheim. Das Unternehmen berät unter anderem Investoren und Kommunen bei der Entwicklung und Sanierung von Immobilienprojekten wie Seniorenheimen und Hotels. Nach eigenen Angaben verdient er dort monatlich 4000 Euro brutto. Meiser betont, er habe dies dem Landtagspräsidenten mitgeteilt und: „Diese Tätigkeit steht in Einklang mit den Rechten und Pflichten eines Abgeordneten.“

Nach wie vor ist der CDU-Abgeordnete Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Steinkohle AG und im Aufsichtsrat der RAG, wofür er pro Jahr zwischen 30 000 und 50 000 Euro erhält. Zudem ist er Mitglied im Beirat der Saarland-Feuerversicherungs- und Lebensversicherungs-AG, und Mitglied der RAG-Stiftung.

Rein rechtlich ist der neue Posten nicht zu beanstanden. Ob sich Meiser damit einen Gefallen getan hat, ist eine andere Frage. Jochen Flackus, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, bezeichnete den Schritt als „ungut“. Magnus Jung, Vize-Fraktionschef der SPD, sagte: „Ich hätte es vielleicht nicht getan.“ Doch letztendlich müsse Meiser diese Entscheidung selbst treffen.

Die CDU-Fraktion verteidigte Meiser gegen Kritik. Er habe die neue Tätigkeit ordnungsgemäß bei der Fraktion und beim Landtagspräsidenten angezeigt, sagte Stefan Thielen, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. Seine Tätigkeit als Abgeordneter beeinträchtige dies nicht. Meiser gehe in den Ausschüssen und im Plenum seiner Arbeit gewissenhaft nach. „Es ist sehr hilfreich, einen so erfahrenen Abgeordneten zu haben“, sagte Thielen.

Das neue Leitbild, das sich der Landtag gegeben hat, sieht vor, dass die Wahrnehmung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht. Wie genau das definiert wird, bleibt jedoch offen. Auch Sanktionen gibt es nicht. Sie wären wohl auch verfassungsrechtlich problematisch, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 zeigt.

Magnus Jung (SPD) betonte, auch wenn es keine offiziellen Kontrollorgane gebe, würden die Abgeordneten doch in vielfacher Weise kontrolliert: durch die Mitglieder ihrer Partei, die Öffentlichkeit und die Medien. Er glaube, dass die CDU aus der LSVS-Affäre Konsequenzen gezogen habe, indem sie Meiser „ein gutes Stück nach außen aus dem Verkehr gezogen hat“. In der parlamentarischen Arbeit trete er nicht mehr „sonderlich in Erscheinung“. Der Wähler habe die Möglichkeit, bei der nächsten Wahl Konsequenzen zu ziehen. Jung betonte, er hielte es für falsch, wenn Abgeordnete gar keine Nebentätigkeiten mehr aufnähmen, denn diese „schärfen auch den Blick und bringen Wissen und Erfahrung in die parlamentarische Arbeit ein.“

Die Linke hatte in der Vergangenheit vergeblich einen Ehrenkodex für alle 51 Abgeordneten gefordert, wonach diese sich verpflichten, nicht mehr als drei Mandate in Aufsichts- und Verwaltungsräten zu übernehmen. „Das ist leider rechtlich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt“, sagte Jochen Flackus gestern. Die neue Regelung sei in Ordnung. „Unser Appell ist, dass jeder Abgeordnete eine Selbstbeschränkung vornimmt.“

Lutz Hecker, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, sagte, die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein Abgeordneter sein Mandat wirklich in den Mittelpunkt stelle sei „sehr schwammig, sehr fraglich“. Aber Sanktionsmöglichkeiten seien aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Meisers neuen Posten wollte Hecker nicht bewerten: „Das steht mir nicht zu.“

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