Erlass des Strafbefehls gegen SPD-Politiker Petry verzögert sich

Saarbrücken/Illingen · . Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird voraussichtlich den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen einer Trunkenheitsfahrt gegen den SPD-Politiker Christian Petry (48) zurückziehen und dann wieder neu stellen.

Dies war am Mittwoch zu erfahren. Hintergrund ist, dass Petry seit dem 2. Januar 2014 Mitglied des Bundestages ist und damit Immunität (Schutz vor Strafverfolgung) genießt. Nach SZ-Informationen wurde der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls (ein Jahr Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von 3500 Euro) beim Amtsgericht Ottweiler erst nach diesem Termin gestellt. Deshalb müsse jetzt förmlich beim Deutschen Bundestag die Aufhebung der Immunität beantragt werden, ehe ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen werden kann, heißt es.

Möglicherweise erhöht die Staatsanwaltschaft dann in einem zweiten Anlauf auch die geforderte Geldstrafe. Petry erhält als Bundestagsabgeordneter neben einer Kostenpauschale (etwa 4100 Euro) eine Diät in Höhe von rund 8252 Euro. Die ursprünglich vorgesehene Geldstrafe orientierte sich noch an seinem niedrigeren Gehalt als Regierungsangestellter.

Der Verkehrsunfall, den Petry unter Alkoholeinfluss verursachte, ereignete sich Wochen vor seinem Wechsel in den Bundestag. Am frühen Morgen des 17. November hatte er nach eigenen Angaben mit seinem Auto im Eppelborner Ortsteil Dirmingen einen parkenden Pkw gestreift. Eine Blutprobe ergab den Wert von 2,1 Promille Alkohol.

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