Energieausweis gibt Auskunft über Heizkosten

Saarbrücken. Den Spritverbrauch seines Autos kennt jeder Autofahrer. Beim Energieverbrauch der Wohnhäuser sieht es ganz anders aus. Die Energieberater der Verbraucherzentrale machen darauf aufmerksam, dass es in den letzten Jahren auch für Wohnungen eine "Kennzeichnungspflicht" gibt. Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes

Saarbrücken. Den Spritverbrauch seines Autos kennt jeder Autofahrer. Beim Energieverbrauch der Wohnhäuser sieht es ganz anders aus. Die Energieberater der Verbraucherzentrale machen darauf aufmerksam, dass es in den letzten Jahren auch für Wohnungen eine "Kennzeichnungspflicht" gibt. Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes.Mieter, die in den zurückliegenden Jahren hohe Heizkosten zahlen mussten, schauen sich eventuell nach einer neuen Wohnung um. Sie können heutzutage gezielt ein neues Objekt nach den zu erwartenden Heizkosten aussuchen. Vermieter wissen: Wenn der Energieausweis einen besonders günstigen Verbrauch oder Bedarf attestiert, darf die Kaltmiete gern mal etwas höher liegen.

Auch wer ein gebrauchtes Haus kaufen will, findet im Energieausweis Anhaltspunkte über die Gebäudequalität. Neben den Informationen über den Energiebedarf oder -verbrauch sind darin auch kostengünstige Modernisierungsempfehlungen enthalten.

Weil die meisten Mieter und Kaufinteressenten kaum Erfahrung haben mit Energieausweisen, sollten sie sich Rat von Fachleuten holen. So informieren die Energieberater der Verbraucherzentrale, wie die Angaben in einem Energieausweis zu bewerten sind. Sie können Auskunft geben, ob beispielsweise ein Energieverbrauch von 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr günstig oder mäßig ist. Sie können auch abschätzen, um wie viel höher die Kaltmiete sein darf, wenn der Energieverbrauch bei 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter statt bei 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter liegt.

Die Fachleute erklären, worin sich ein bedarfsorientierter Energieausweis vom verbrauchsorientierten unterscheidet. Darüber hinaus erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale, ob Mieter oder Kaufinteressenten tatsächlich einen Anspruch auf den Energieausweis haben und welche Ausnahmen es gibt.

Auch Vermieter oder Verkäufer können sich an die Energieberater der Verbraucherzentrale wenden um zu erfahren, ob sie verpflichtet sind, einen Energieausweis vorzulegen und wo sie ihn in Auftrag geben können.

Die unabhängige Energieberatung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für eine persönliche Beratung in einer der 15 Energieberatungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich. red

In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Interessenten können sich unter Telefon: (06 81) 5 00 89 15 oder 50 08 90 anmelden.

vz-saar.de

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