Endgültiges Aus für Trittsteine auf Holzer Friedhof?

Heusweiler. Der Bau- und Verkehrsausschuss des Heusweiler Gemeinderates hat das nachträgliche Anlegen von Trittplatten auf einem Rasengrabfeld des Holzer Friedhofes fast einstimmig abgelehnt. Damit wurde ein Thema beendet, das die Verwaltung und die Gremien der Gemeinde seit Herbst letzten Jahres mehrfach beschäftigte (wir berichteten)

Heusweiler. Der Bau- und Verkehrsausschuss des Heusweiler Gemeinderates hat das nachträgliche Anlegen von Trittplatten auf einem Rasengrabfeld des Holzer Friedhofes fast einstimmig abgelehnt. Damit wurde ein Thema beendet, das die Verwaltung und die Gremien der Gemeinde seit Herbst letzten Jahres mehrfach beschäftigte (wir berichteten). Damals hatte eine Familie aus Holz über eine nasse Stelle zwischen der ersten und zweiten Grabreihe auf dem Holzer Friedhof geklagt und bei der Friedhofsverwaltung beantragt, dass dort Trittplatten verlegt werden sollen. Die Verwaltung wehrte diesen Wunsch mit Verweis auf die Friedhofssatzung ab. Die Satzung sähe an der bezeichneten Stelle keine Wege vor, sagte die Verwaltung. Sie bezifferte die Kosten für das nachträgliche Anlegen von Gehwegen auf dem Holzer Friedhof mit 2970 Euro. Und weil im Rahmen der Gleichbehandlung dann auch auf anderen Friedhöfen der Gemeinde solche Gehwege angelegt werden müssten, würden sogar Kosten in Höhe von 7500 Euro anfallen. Der Holzer Ortsrat hatte daraufhin einstimmig eine Änderung der Friedhofssatzung beantragt. In der Bauausschusssitzung meinte Bürgermeister Rainer Ziebold (SPD): "Ich weise auf die Finanzlage der Gemeinde hin. Es stehen im Haushalt keinerlei Mittel für das Anlegen von Platten und Fußwegen auf den Friedhöfen der Gemeinde zur Verfügung." Der Ausschuss schloss sich - bis auf Gerd Kreutzer (CDU) - den Ausführungen des Bürgermeisters an und lehnte den Antrag des Holzer Ortsrates auf Änderung der Friedhofssatzung ab. dg

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