Bundestag weist Petition ab Empörung über Hyperthermie-Beschluss

Saarbrücken · Der Bundestag hat eine Petition der Krebsliga zur Kostenübernahme bei einer Wärmetherapie abgelehnt.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Petition der Saarländischen Krebsliga zur sogenannten Hyperthermie (Wärmetherapie) abgelehnt. Die Krebsliga hatte erreichen wollen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten dieser Therapieform übernehmen, bei der Ärzte ergänzend zur Chemo- oder Strahlentherapie das Tumorgewebe erhitzen. Krebszellen sollen damit zerstört oder zumindest anfällig gemacht werden. Fast 56 000 Menschen in Deutschland haben die Petition unterzeichnet.

In seiner Antwort beruft sich der Ausschuss auf eine Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen von 2005. Der GBA habe „in einem umfangreichen Beratungsverfahren den Nutzen verschiedener Hyperthermie-Verfahren bei 20 onkologischen Indikationen (bösartige Tumorerkrankungen) überprüft“, heißt es. Mit dem Ergebnis: Der Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verfahren konnte nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht valide belegt werden.

Der Bundestag weist jedoch darauf hin, dass im Einzelfall, sollte bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung eine allgemein anerkannte Behandlung nicht zur Verfügung stehen und eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“ bestehen, ein Leistungsanspruch bestehen könne. Die Hyperthermie stehe grundsätzlich im Rahmen der stationären Versorgung zur Verfügung. Angewendet werde sie überwiegend nur in klinischen Studien an einigen Hyperthermie-Zentren. Die Therapieform befinde sich teilweise noch in der Erforschung in klinischen Studien, es müssten noch weitere Erkenntnisse gesammelt werden. Daher sehe das Bundesgesundheitsministerium keinen Anhaltspunkt für den GBA, seinen Beschluss abzuändern. Es sei Aufgabe der medizinischen Fachwelt, an den GBA heranzutreten, wenn sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben haben, die eine Neubewertung erforderlich machen.

Die Saarländische Krebsliga kann die Begründung nicht nachvollziehen. In ihrer Antwort nennt die Vorsitzende Reinhilde Detemple die Berufung auf eine Beurteilung durch den GBA aus dem Jahr 2005 aufgrund der mangelnden Aktualität nicht aussagekräftig. Seitdem hätten sich „enorme Erkenntnisgewinne“ abgezeichnet. So gebe es inzwischen neue Studien, die der GBA in einer Neubewertung berücksichtigen müsse. Komme der GBA der Prüfpflicht nicht nach, müsse er dazu gezwungen werden. Die Aussage, dass die Hyperthermie nur in wenigen Studien zum Einsatz komme, sei „schlichtweg falsch“. Die meisten Patienten würden in privaten Therapiezentren behandelt oder in den wenigen darauf spezialisierten Kliniken, die allerdings keine Studien durchführten. So hätten nur die wenigsten Patienten die Möglichkeit, an einer Studie teilzunehmen. Für eine angemessene Bewertung müsse ein Gremium ins Leben gerufen werden, das das Verfahren neu bewertet. Das Vorgehen des Ausschusses sei „aufgrund seiner Verpflichtung den Menschen und Wählern gegenüber“ nicht angemessen.

„Auf dieses Schreiben hin habe ich inzwischen eine Antwort erhalten, dass man sich sobald als möglich bei mir melden wird“, sagt Reinhilde Detemple der SZ. Sie wünscht sich, mit behandelnden Ärzten vom Ausschuss angehört zu werden, um von Erfolgen berichten zu können. Sie gebe die Hoffnung niemals auf, dass sich doch noch etwas tut. „Ich sehe seit 50 Jahren immer wieder, dass die Hyperthermie wirkt“, sagt die 79-Jährige. Privatpatienten bekämen die Therapie bezahlt, betont sie. Zur Not sei sie bereit, mit Mitstreitern nach Berlin zu reisen und eine Demonstration vor dem Bundestag abzuhalten.

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