Einsatz im Ehrenamt zahlt sich aus

Merzig-Wadern. Ein schönes Geschenk beschert der Landkreis Merzig-Wadern seinen Vereinen in diesem Jahr. Denn zusammen mit dem Land werden der Landkreis Merzig-Wadern und der Landkreis Neunkirchen als Pilotlandkreise ab 2013 die Ehrenamtskarte einführen

 Freuen sich über die unterzeichneten Kooperationsverträge zur Ehrenamtskarte: Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich (von links), Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Neunkirchens Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider. Foto: Landkreis

Freuen sich über die unterzeichneten Kooperationsverträge zur Ehrenamtskarte: Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich (von links), Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Neunkirchens Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider. Foto: Landkreis

Merzig-Wadern. Ein schönes Geschenk beschert der Landkreis Merzig-Wadern seinen Vereinen in diesem Jahr. Denn zusammen mit dem Land werden der Landkreis Merzig-Wadern und der Landkreis Neunkirchen als Pilotlandkreise ab 2013 die Ehrenamtskarte einführen.Die Ehrenamtskarte soll sichtbarer Ausdruck der öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements der vielen Bürgerinnen und Bürger sein, aber auch Motivation, sich ehrenamtlich zu betätigen.

Auf der Landespressekonferenz am 18. Dezember unterzeichneten Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich hierzu den Kooperationsvertrag.

"Im Landkreis Merzig-Wadern", sagte Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich anlässlich der Unterzeichnung, "liegt das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger laut einer bundesweiten Studie weit über dem Durchschnitt. Hierfür möchte ich im Namen aller, die hiervon profitieren, auch mit dieser neuen Art der Würdigung Danke sagen".

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich nach festgelegten Richtlinien über das Maß hinaus ehrenamtlich engagiert. Das ehrenamtliche Engagement muss von einer weiteren Person und dem Bürgermeister der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bestätigt werden. Die Antragstellung erfolgt beim Landkreis, der nach Prüfung der Angaben, die Karte ausstellt.

Den Inhabern der Ehrenamtskarte werden vom Land, den teilnehmenden Landkreisen mit den kreisangehörigen Kommunen sowie anderen Einrichtungen und Unternehmen materielle Vergünstigungen gewährt. Hierzu gehören beispielsweise Ermäßigungen für den Besuch von Einrichtungen oder die in Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu ermäßigten Preisen. Darüber hinaus sollen Partner aus privaten Unternehmen und der Wirtschaft für das Projekt und für die Gewährung von Vergünstigungen gewonnen werden. Als besondere Vergünstigung zählt in Kooperation mit der Tourismus Zentrale Saarland die FreizeitCard. Ziel ist es mittelfristig die Ehrenamtskarte in allen Landkreisen und dem Regionalverband, also landesweit, einzuführen. Am Montag, 28. Januar, haben die Vereine des Landkreises Merzig-Wadern um 19 Uhr im Brauhaus Merzig bei der offiziellen Vorstellung der Ehrenamtskarte durch Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich die Gelegenheit, sich über diese neue Art der Würdigung zu informieren. red

Alle Informationen zur Ehrenamtskarte, zu den Richtlinien und zur Beantragung finden sich auf der Homepage des Landkreises:

merzig-wadern.de

auf einen blick

Die Ehrenamtskarte kann erhalten: Wer sich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert; wer kein Entgelt oder Honorar erhält (ein angemessener Kosten- oder Auslagenersatz, zum Beispiel Fahrkosten, ist zulässig); wer sich in einer Organisation, einem Verein, einer Initiative, einer Selbsthilfegruppe oder als Einzelperson (etwa in der Nachbarschaftshilfe, Senioren- und Behindertenbetreuung et cetera) engagiert.

Vorschlags- und Vergaberecht: Vorschlagsberechtigt sind Organisations- und Vereinsvorsitzende sowie Einzelpersonen, die mit ihrer Unterschrift die Angaben und damit auch die Einhaltung der Richtlinien bestätigen. Eine Gegenzeichnung soll durch den jeweiligen Bürgermeister erfolgen, der dieses Recht auch auf die Ortsvorsteher übertragen kann. Das Antragsformular ist an den Landkreis zu übersenden. Dieser behält sich eine Prüfung der Angaben vor. Die Ausgabe der Ehrenamtskarte erfolgt durch den Landkreis. Wenn die vorgeschlagene Person für mehrere Organisationen tätig ist, muss jede Organisation ein eigenes Formular ausfüllen. Diese sind dann gemeinsam beim Landkreis einzureichen. red

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