Einbrecher räumten 14 Apotheken in vier Wochen aus

Saarbrücken · In 14 Apotheken und eine Tankstelle brachen zwei Männer aus dem Kreis Saarlouis innerhalb weniger Wochen ein. Bei ihrem letzten Einbruch in Urexweiler wurden sie ertappt und nun zu Haftstrafen verurteilt.

Das Landgericht hat zwei Männer aus dem Landkreis Saarlouis wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Diebstahls in 14 Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Innerhalb weniger Wochen waren die beiden 37 und 39 Jahre alten Männer in 14 Apotheken und eine Tankstelle eingebrochen. Das Verfahren wegen eines misslungenen Einbruchs wurde vorläufig eingestellt. Die beiden Täter waren im Rahmen eines Deals voll geständig. Der mehrfach vorbestrafte 37-Jährige muss vier Jahre in Haft. Sein bisher unbelasteter Mittäter erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine Arbeitsauflage von 150 Stunden.

Die Täter hatten sich ihre Beute sorgfältig ausgesucht und gründlich ausgespäht. Die Einbruchserie begann am 24. Dezember 2012 mit einer Apotheke in Eppelborn-Bubach. Die Einbrecher knackten das Türschloss, aber eine zusätzliche Sicherung machte das Eindringen unmöglich, und so verließen sie das Anwesen ohne Beute. In der Folgezeit wurden Apotheken in Wiebelskirchen, Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Lebach, Riegelsberg, Schwalbach, Dillingen, Saarlouis, Illingen, Urexweiler und Saarburg sowie eine Tankstelle in Wadgassen heimgesucht. Dabei gingen die beiden Männer dreist und zugleich professionell vor. Sie rückten mit einem Lieferwagen an. Teilweise wurden Tresore mit Gewalt ausgebaut und mit einer Sackkarre zum Transporter gebracht. Später knackten sie die Tresore und warfen sie in die Saar.

Die Einbruchserie endete schließlich am 18. Januar 2013. In einer Apotheke in Urexweiler brachen die Männer ein Zylinderschloss heraus und überwanden eine weitere Tür mit einem Pickhammer. Der Tresor war bereits in den Lieferwagen geladen, da wurde die Tat entdeckt. Auf der Flucht wurden sie von Polizeikräften gestellt und vorläufig festgenommen.

Der Hauptangeklagte gab an, wegen ständiger Rückenschmerzen auf Morphin angewiesen zu sein. Er habe sich das Medikament zuvor bei einem Bekannten besorgt. Als der verstarb, habe er sich nach einer anderen Quelle umsehen müssen und sich zu den Einbrüchen entschlossen. Ein psychiatrischer Gutachter konnte ihm allerdings keine krankheitswertige Drogenabhängigkeit bescheinigen, die strafmildernd hätte berücksichtigt werden können. Daher wurde der Täter auch nicht - wie er es erhoffte - in eine geschlossene Klinik zum Entzug eingewiesen.

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