Ein wachsames Auge auf die Heizkosten haben

St Wendel · Oft ist die Heizkostenabrechnung verwirrend. Sie besteht zum Teil aus verbrauchsabhängigen Kosten. Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, gibt Tipps, wie man das eigene Heizverhalten überprüft.

 Schnell wird das Geld verheizt. Foto: pixelio/Margot-Kessler

Schnell wird das Geld verheizt. Foto: pixelio/Margot-Kessler

Foto: pixelio/Margot-Kessler

Mit steigenden Energiepreisen lohnt es sich immer mehr, die Heizkosten während der Heizsaison im Blick zu haben. Viele werden jedoch erst am Ende des Abrechnungszeitraumes von der Heizkostenabrechnung überrascht. Heizkostenabrechnungen erschließen sich dem Leser leider auch selten auf den ersten Blick, weiß Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Aber es lohnt sich, der Sache einmal tiefer auf den Grund zu gehen. Gesetzliche Grundlage für Abrechnung ist die Heizkostenverordnung (HKVO). Diese schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden als Grundkosten über die beheizte Wohnfläche abgerechnet. Wie hoch der verbrauchsabhängige Teil ist, wird vom Hauseigentümer entsprechend den Vorgaben in der HKVO festgelegt. Bei Einrohrheizungen, die einen sehr hohen Anteil nicht erfassten Verbrauch haben, ist auch ein gesondertes Abrechnungsverfahren möglich, das die nicht erfasste Rohrwärmeabgabe gerechter verteilt.

Durch das Heizverhalten hat man nur auf den verbrauchsabhängigen Anteil direkten Einfluss. Diesen kann man selbst gut kontrollieren. Die auf der Abrechnung ausgewiesenen Verbrauchseinheiten können bei elektronischen Heizkostenverteilern auch nach der Ablesung noch am Gerät abgerufen werden. Leider fehlen den Nutzern meistens die Bedienungsanleitungen, so die Energieberater der Verbraucherzentrale. Hat man die abgerechneten Verbrauchseinheiten überprüft, lohnt ein Vergleich mit dem Durchschnitts-Verbrauch im gesamten Haus. Man erkennt , ob man mehr oder weniger verbraucht, und kann nach Ursachen suchen. Ein Blick auf die Gesamtkosten ist also von Vorteil.

In St. Wendel finden die Beratungen jeden Donnerstag im Rathaus II in der Gymnasialstraße 21, statt. Terminvereinbarung beim Umweltamt, Tel. (0 68 51) 8 09 13 22.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort