Leserreporter Ein steiniger Weg bis zum Behinderten-Parkausweis

Saarbrücken · Hans Lang aus Wadgassen ärgert sich über die zahlreichen Hürden, die einem begegnen, wenn man einen Behinderten-Parkausweis bekommen möchte. Seine Frau sei nicht nur an Krebs erkrankt, sondern habe auch weitere Leiden wie Osteoporose und Arthrose.

 Ein Pkw fährt an einem Behindertenparkplatz vorbei.

Ein Pkw fährt an einem Behindertenparkplatz vorbei.

Foto: dpa/A2411 Norbert Försterling

Der Hausarzt habe ihr bereits 2014 eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) bescheinigt, die der Amtsarzt jedoch nicht anerkannt habe, so der SZ-Leser-Reporter.

Dabei habe sie Pflegegrad zwei, sagt Lang. Und auf ihrem Behindertenausweis sei von Amts wegen der Behinderungsgrad mit 80 Prozent angeben. Außerdem seien dort die Zeichen B, also die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, und G für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingetragen. Trotz Rechtsbeistands, der sie viel Geld gekostet habe, habe sie den Parkausweis nicht bekommen, berichtet Lang.

In jedem Ablehnungsbescheid werde darauf hingewiesen, dass die notwendigen Bedingungen dafür nicht gegeben seien. Dabei gebe es die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung. „Warum gibt man einer solchen Person keinen Ausweis?“, fragt er. Hier werde willkürlich gehandelt, steht für den SZ-Leser fest.

„Es steht außer Zweifel, dass Frau Lang aufgrund der vorliegenden Leiden sehr eingeschränkt ist, jedoch werden weder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung des Merkzeichens aG noch die Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen erfüllt“, sagt Sarah Joseph, Sprecherin des saarländischen Sozialministeriums. Ende November habe die SZ-Leserin nun erneut einen Antrag gestellt. Ob sich ihr Gesundheitszustand dahingehend verschlechtert habe, dass nun die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, könne erst nach dem Eingang des aktuellen Befundberichtes beurteilt werden, der vom behandelten Arzt angefordert worden sei.

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