70 Jahre Verfassung des Saarlandes Ein Festakt zu Ehren der Verfassung

Saarbrücken · Anlässlich des 70. Jubiläums der Saar-Verfassung warnte Verfassungsrichter Peter Müller vor dem Verfall des Rechtsstaats.

 Der ehemalige Ministerpräsident Peter Müller, seit 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht, war Festredner auf der Feier zum 70. Jubiläum der Saarländischen Verfassung.

Der ehemalige Ministerpräsident Peter Müller, seit 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht, war Festredner auf der Feier zum 70. Jubiläum der Saarländischen Verfassung.

Foto: Oliver Dietze

70 Jahre ist die Saarländische Verfassung alt, und damit älter als das Saarland selbst, das erst zehn Jahre später Teil der Bundesrepublik wurde. Die Verfassung, die am 17. Dezember 1947 in Kraft getreten war, behielt das Land in großen Teilen bei. Und dieses Jubiläum feierten am Sonntag 400 Gäste aus Politik, Justiz und Gesellschaft in der Saarbrücker Congresshalle.

Die Festrede hielt ein Mann, der die drei Staatsgewalten, die die Verfassung definiert, aus eigener Erfahrung kennt: Peter Müller (CDU) gehörte dem saarländischen Landtag an, war zwölf Jahre lang Ministerpräsident, bevor er 2011 schließlich Richter am Bundesverfassungsgericht wurde. Müller erinnerte daran, dass die freiheitliche Demokratie und der Rechtsstaat keine Selbstverständlichkeiten seien. Auch in Europa würden sie in Frage gestellt, etwa in Ungarn. „Das ist eine der bedrückendsten Entwicklungen, mit denen wir konfrontiert sind.“ Demokratie lebe vom Schutz der Rechte des Einzelnen und der Minderheiten. Dazu sei der Rechtsstaat notwendig.

Mit Blick auf den Vorschlag, den SPD-Chef Martin Schulz kürzlich gemacht hatte, bis 2025 die Vereinigten Staaten von Europa zu schaffen, betonte Müller, die Verfassung schreibe klar vor, dass diese Entscheidung allein dem Volk vorbehalten sei. Die Politik könne nicht einfach beschließen, dass die Nationalstaaten in einem Europa aufgehen „wie Zucker im Kaffee“. Er kritisierte auch die Tendenz auf Bundesebene, politische Kompromisse im Grundgesetz zu verankern, etwa die Zuständigkeiten in der Grundsicherung oder die Eisenbahnverkehrsverwaltung. „Das gehört eigentlich nicht in die Verfassung“, sagte Müller. Es sei wohltuend, dass es dieses Bestreben im Saarland nicht gebe.

Roland Rixecker (SPD), Präsident des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs, erinnerte daran, dass erst 1959 das Saarland eine wirkliche Verfassungsgerichtsbarkeit bekam, die anfangs kritisch beäugt worden war, fürchtete man doch, die Volkssouveränität könne beschnitten werden. Dabei sei der Gerichtshof keine „Zusammenkunft von Menschen, die es politisch besser wissen, sondern Hüter von Regeln“. An die Verfassung seien auch Erinnerungen, Hoffnungen und Versprechen geknüpft, sagte Rixecker. Noch heute könne man „manches alte Versprechen als uneingelöstes Kleinod“ dort entdecken – etwa in Artikel 47, in dem es von Beginn an hieß: „Männer und Frauen erhalten für gleiche Tätigkeit und Leistung das gleiche Entgelt“. Auch das Asylrecht war schon 1947, unter dem Eindruck der NS-Zeit und der Flüchtlinge, die ins Saarland kamen, festgeschrieben worden. Ein Recht, das für politisch, konfessionell und ethnisch Verfolgte gelte, und zwar „ohne Obergrenze“, betonte Rixecker. Das Schicksal aller anderen Flüchtlinge sei keine Frage des Asylrechts, sondern der Barmherzigkeit.

Justizminister Stephan Toscani (CDU), zugleich Europaminister, hob eine der Besonderheiten des Gesetzestextes hervor. 1992 war das Saarland das erste Bundesland, das die europäische Einigung zum Staatsziel erhob. „Die Verantwortung für Europa tragen wir als Saarländer in uns“, sagte Toscani. Sie leite sich aus der Geschichte des Landes und seiner Grenzlage ab.

Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) mahnte, wie auch Müller, gerade Jüngeren immer wieder ins Bewusstsein zu rufen, dass die Verfassung die Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung lege: „Demokratie und Toleranz werden für viel zu selbstverständlich gehalten und es wird viel zu wenig erkannt, welchen Wert sie hat.“

Roland Rixecker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes.

Roland Rixecker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes.

Foto: Iris Maria Maurer

Oskar Lafontaine, Fraktionschef der Linken im Landtag, hatte das Jubiläum im Vorfeld genutzt, um die Landesregierung aufzufordern, der Verfassung nicht nur zu gedenken, sondern sie auch zu beachten. So seien etwa die vielen Langzeitarbeitslosen von einem „Recht auf Arbeit“, wie es Artikel 45 verspreche, weit entfernt.

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